Freitag, 25. April 2025
Kategorien
Werbung
Arbeitnehmer - werden Feiertage bezahlt?
Die Arbeitgeber beschweren sich seit Jahr und Tag darüber, dass es viel zu viele Feiertage in Deutschland gäbe. Doch ist dem tatsächlich so? Im Grunde genommen ja, denn Feiertage müssen den Arbeitnehmern voll bezahlt werden, auch wenn sie an diesen Tagen keine Leistung erbringen. Das wurmt Arbeitgeber natürlich, weshalb sie sich häufig damit heraus reden wollen, dass sie auf Stundenlohnbasis abrechnen. Und da an Feiertagen nun einmal keine Stunden geleistet werden, würde ja hier auch keine Vergütung anfallen.Doch dies ist schlicht und ergreifend falsch. Denn für Feiertage muss eben nun einmal gezahlt werden. Wer Gehalt erhält, für den ändert sich nichts. Er erhält den gleichen Betrag wie in jedem anderen Monat auch. Wer hingegen Stundenlohn erhält, bei dem muss etwas mehr gerechnet werden. Hier ist zu prüfen, wie viele Stunden pro Tag laut Arbeitsvertrag geleistet werden müssen. Diese Stundenanzahl ist dann auch am Feiertag zu vergüten. Arbeitet man also täglich acht Stunden, sind auch die Feiertage mit acht Stunden zu berechnen, bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden ergeben sich für Feiertage ebenfalls sechs Stunden.
Ausnahmen finden sich nur bei halben Feiertagen, wie etwa der 24. und 31. Dezember. Hier kann vom Arbeitgeber verlangt werden, dass man entweder einen halben Tag arbeitet oder aber einen halben Tag Urlaub nimmt. Unter Umständen können die Arbeitgeber hier auch einen vollen Urlaubstag anrechnen, das Gesetz ist in diesen Fällen etwas schwammig gestaltet.
Grundsätzlich müssen jedoch sämtliche Feiertage auch voll vergütet werden, sofern man als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt ist. Anders sieht es hingegen bei Freiberuflern und Selbstständigen aus. Diese dürfen nur die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen. Wird an einem Feiertag keine Leistung erbracht, so muss man davon ausgehen, dass man in diesen Fällen auch keine Vergütung erhält. Ausnahmen gibt es aber auch hier: Ist eine Monatspauschale festgelegt, wenn man bei einem Kunden regelmäßig arbeitet, kann man sich mit diesem auch darauf einigen, dass diese auch in Monaten gilt, in denen es Feiertage gibt. Hierfür sollte man allerdings schon ein gutes Verhältnis zum Kunden haben, damit dieser der Vereinbarung zustimmt. Denn grundsätzlich muss er dies nicht tun.
Für Arbeitgeber stellen Freiberufler aus diesem Gesichtspunkt gesehen, die günstigere Alternative zu eigenen Arbeitnehmern dar. Zumal hier auch keine Lohnnebenkosten wie die Sozialversicherung anfallen und auch ein Arbeitsausfall aufgrund von Urlaub nicht bezahlt werden muss. Allerdings können sie über einen Freiberufler in der Regel auch nicht so verfügen, wie über einen eigenen Arbeitnehmer.
Ausnahmen finden sich nur bei halben Feiertagen, wie etwa der 24. und 31. Dezember. Hier kann vom Arbeitgeber verlangt werden, dass man entweder einen halben Tag arbeitet oder aber einen halben Tag Urlaub nimmt. Unter Umständen können die Arbeitgeber hier auch einen vollen Urlaubstag anrechnen, das Gesetz ist in diesen Fällen etwas schwammig gestaltet.
Grundsätzlich müssen jedoch sämtliche Feiertage auch voll vergütet werden, sofern man als Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt ist. Anders sieht es hingegen bei Freiberuflern und Selbstständigen aus. Diese dürfen nur die tatsächlich geleisteten Stunden abrechnen. Wird an einem Feiertag keine Leistung erbracht, so muss man davon ausgehen, dass man in diesen Fällen auch keine Vergütung erhält. Ausnahmen gibt es aber auch hier: Ist eine Monatspauschale festgelegt, wenn man bei einem Kunden regelmäßig arbeitet, kann man sich mit diesem auch darauf einigen, dass diese auch in Monaten gilt, in denen es Feiertage gibt. Hierfür sollte man allerdings schon ein gutes Verhältnis zum Kunden haben, damit dieser der Vereinbarung zustimmt. Denn grundsätzlich muss er dies nicht tun.
Für Arbeitgeber stellen Freiberufler aus diesem Gesichtspunkt gesehen, die günstigere Alternative zu eigenen Arbeitnehmern dar. Zumal hier auch keine Lohnnebenkosten wie die Sozialversicherung anfallen und auch ein Arbeitsausfall aufgrund von Urlaub nicht bezahlt werden muss. Allerdings können sie über einen Freiberufler in der Regel auch nicht so verfügen, wie über einen eigenen Arbeitnehmer.
Gesamtnote 1.7 von insgesamt 24 Bewertungen.
Weiteres in Kategorie Geld
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Geld
- Was bei Investments in Ethereum beachten?
- Bitcoin kaufen: Tipps und Tricks
- Yahoo bringt eigene Kryptobörse an den Start
- Berechnung und Beantragung von Hinterbliebenenren
- Was ist ein Gefälligkeitsschaden in der Haftpflic
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Geld
- Mit der EC Karte eine Zahlung leisten
- Telefonrechnung nicht bezahlt
- Zu Geld kommen - welche Möglichkeiten habe ich?
- Steuern im Ausland - so viel zahlt man außerhalb
- Anleitung - eine GuV Rechnung erstellen
- Mit dem PC Geld verdienen
- Bei der Insolvenz - welche Fristen gelten?
- Von der GEZ eine Mahnung erhalten
- Inkasso wurde ohne Mahnung eingeschaltet
- Inkasso Kosten und Gebühren
- Informationen über dynamische Rente
- Bei Zahlung der Umsatzsteuer die Frist überschrei
- Bargeld in die Schweiz mitnehmen
- Als Student mehr Geld bekommen - Zuschüsse und Fö
- Steuern sparen als Angestellter
Werbung
^