Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Eine Stundung und Ratenzahlung vereinbaren
Jeder Mensch kann in finanzielle Nöte geraten, gerade in der heutigen Zeit, ist dies keine Seltenheit mehr. Dramatisch wird es, wenn man verschuldet ist und diese Schulden nicht bezahlen kann. Denn in diesen Fällen muss man sich mit den Gläubigern konfrontieren, was nicht allen Menschen leicht fällt. Viele rutschen immer mehr in die Schuldenfalle, weil sie die Gläubiger nicht bezahlen können, sich aber nicht um andere Möglichkeiten bemühen. Dabei gibt es die auf jeden Fall, wie eben Ratenzahlungen oder sogar Stundungen.Eine Stundung bedeutet, dass der Gläubiger sich bereit erklärt, eine gewisse Zeit auf sein Geld zu warten. In dieser Zeit wird der Schuldner keine Mahnungen oder sonstiges erhalten. Wenn man als Schuldner acht Gläubiger hat, die man nicht alle auf einmal abzahlen kann, sollte man sich einige stunden lassen und die kleineren in der Zeit abbezahlen. Weiß man, das man für die kleineren Beträge ca. ein halbes Jahr benötigt, werden also die anderen Gläubiger um eine Stundung für diesen Zeitraum gebeten.
Ein Antrag auf Stundung sollte immer schriftlich erfolgen und der Inhalt könnte folgendermaßen so ausschauen:
" Sehr geehrter Herr ---!
Aufgrund finanzieller Nöte, muss ich sie um eine Stundung des AZ: --- bitten. Der offene Betrag bei ihnen, beläuft sich momentan auf 340,79 Euro. Da ich aber im Moment mehrere Gläubiger zu bezahlen habe und dies finanziell nicht schaffe, bleibt mir nur dieser Weg. Ich werde in einem halben Jahr in der Lage sein, den Betrag bei ihnen, mit 50 Euro jeden Monat abzuzahlen. Ich hoffe sehr, dass sie sich dazu bereit erklären, da ich ansonsten gezwungen wäre eine Insolvenz anzumelden.
Bitte teilen sie mir schriftlich mit, ob sie einer Stundung zustimmen können.
Hochachtungsvoll
-Unterschrift- "
Mit einem solchen Brief, bittet man um eine Stundung und gleichzeitig auch um eine Ratenvereinbarung. Die meisten Gläubiger gehen auf so einen Brief gerne ein, da sie wissen, im Falle einer Insolvenz könnten sie eventuell gar kein Geld bekommen.
Schwieriger wird es, wenn ein Gläubiger sich auf eine Stundung nicht einlassen möchte, leider ist dies auch möglich. Man sollte auf jeden Fall alle Gläubiger um eine Stundung bitten, wenn sich einer mal nicht darauf einlässt, ist er aber zumindest in den meisten Fällen, mit einer Ratenzahlung einverstanden. In dem Moment ist man als Schuldner wieder der jenige der einlenken kann, denn da eine Stundung nicht möglich ist, muss die Rate so niedrig wie möglich ausfallen. Auf diesen Kompromiss lassen sich Gläubiger dann doch sehr oft ein, weil sie einfach einsehen, dass der Schuldner sich in großen Nöten befindet.
Sollte es dennoch so sein, das ein Gläubiger sich auch auf niedrigste Ratenzahlungen nicht einlässt, obwohl er schon die Stundung ablehnte, hilft nur noch der Gang zur Schuldenberatung. Diese sollte man dann auf jeden Fall aufsuchen, denn die Zinsen der Summe werden sonst immer höher und somit untragbar.
Ein Antrag auf Stundung sollte immer schriftlich erfolgen und der Inhalt könnte folgendermaßen so ausschauen:
" Sehr geehrter Herr ---!
Aufgrund finanzieller Nöte, muss ich sie um eine Stundung des AZ: --- bitten. Der offene Betrag bei ihnen, beläuft sich momentan auf 340,79 Euro. Da ich aber im Moment mehrere Gläubiger zu bezahlen habe und dies finanziell nicht schaffe, bleibt mir nur dieser Weg. Ich werde in einem halben Jahr in der Lage sein, den Betrag bei ihnen, mit 50 Euro jeden Monat abzuzahlen. Ich hoffe sehr, dass sie sich dazu bereit erklären, da ich ansonsten gezwungen wäre eine Insolvenz anzumelden.
Bitte teilen sie mir schriftlich mit, ob sie einer Stundung zustimmen können.
Hochachtungsvoll
-Unterschrift- "
Mit einem solchen Brief, bittet man um eine Stundung und gleichzeitig auch um eine Ratenvereinbarung. Die meisten Gläubiger gehen auf so einen Brief gerne ein, da sie wissen, im Falle einer Insolvenz könnten sie eventuell gar kein Geld bekommen.
Schwieriger wird es, wenn ein Gläubiger sich auf eine Stundung nicht einlassen möchte, leider ist dies auch möglich. Man sollte auf jeden Fall alle Gläubiger um eine Stundung bitten, wenn sich einer mal nicht darauf einlässt, ist er aber zumindest in den meisten Fällen, mit einer Ratenzahlung einverstanden. In dem Moment ist man als Schuldner wieder der jenige der einlenken kann, denn da eine Stundung nicht möglich ist, muss die Rate so niedrig wie möglich ausfallen. Auf diesen Kompromiss lassen sich Gläubiger dann doch sehr oft ein, weil sie einfach einsehen, dass der Schuldner sich in großen Nöten befindet.
Sollte es dennoch so sein, das ein Gläubiger sich auch auf niedrigste Ratenzahlungen nicht einlässt, obwohl er schon die Stundung ablehnte, hilft nur noch der Gang zur Schuldenberatung. Diese sollte man dann auf jeden Fall aufsuchen, denn die Zinsen der Summe werden sonst immer höher und somit untragbar.
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