Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Die Steuer durch Ratenzahlung bezahlen
Lässt sich das Finanzamt auf Ratenzahlung ein? Die Antwort auf diese Frage ist ja, aber es muss vorher klar verhandelt und ein Ratenzahlungsplan aufgestellt werden. Allerdings muss man auch dazu sagen das nicht alle Steuern gestundet werden können, nicht gestundet werden zum Beispiel die KfZ Steuer diese muss bzw. sollte in einem Betrag gezahlt werden, wenn das aus schwerwiegenden finanziellen Gründen nicht möglich ist, dann sollte auch hier der Weg und die Kontaktaufnahme zu dem bearbeitenden Finanzbeamten nicht gescheut werden, denn unter Umständen ist auch hier eine Stundung möglich.Bei Umsatzsteuerzahlungen lassen sich ohne Probleme Ratenzahlungen vereinbaren, allerdings sollte darauf geachtet werden das die Zahlungen nicht ins neue Jahr mit übernommen werden, ansonsten kann es passieren, dass es zu einer steuerlichen Überverschuldung kommt.
Bei Einkommensteuernachzahlungen verhält es sich so, dass sofern es sich um eine größere Summe handelt, diese auch mit einem Ratenzahlungsplan belegt werden und so an das Finanzamt zurückbezahlt werden können. Hier ist ebenfalls darauf zu achten, schnellstmöglich mit dem zuständigen Finanzbeamten Kontakt aufzunehmen und mit ihm über den Zahlungsverzug zu sprechen, damit es nicht erst zu einer Mahnung durch das Finanzamt kommt.
Aber auch wenn man schon die erste Mahnung im Haus hat, ist es noch möglich sich mit dem Finanzamt gütlich und ohne großen Kosten über eine Ratenzahlung zu einigen, natürlich sollte man hier auch sein Verhandlungsgeschick spielen lassen, denn eine Verzinsung von Steuerschulden ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden, und wenn man viel Glück hat kann man die Raten ohne jegliche Verzinsung und Zusatzkosten abbezahlen.
Leider gibt es auch Steuern die nicht durch Raten abgedeckt werden können, darunter fallen unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlungen. Diese Steuerart muss in einem Betrag bezahlt werden, da sie ja verhindern soll das am Jahresende, eine noch größere Summer an das Finanzamt zu leisten ist, und man dadurch in eine noch größere Verschuldung rutscht. Wenn man diese Vorrauszahlung im laufenden Jahr nicht leisten kann, sollte die Zahlung durch die Bank sichergestellt werden. Diese Vorfinanzierung kann durch den Überschuss am Jahresende an die Bank getilgt werden.
Bei diesen Beispielen handelt es sich meist um Firmen und Arbeitnehmer bzw. Angestellt mit größerem Gehalt, aber wie sieht es nun aus mit den Arbeitern die nicht so ein großes Einkommen haben. Dazu sei ganz klar gesagt. gleiches Recht für alle. Wenn jemand seine Steuerschuld nicht bezahlen kann so hat jeder das Recht seine Schulden Stunden zu lassen und einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren. Scheuen sie sich nicht und nehmen sie in jedem Fall Kontakt mit ihrem Finanzbeamten auf einen Weg zur Klärung gibt es immer.
Bei Einkommensteuernachzahlungen verhält es sich so, dass sofern es sich um eine größere Summe handelt, diese auch mit einem Ratenzahlungsplan belegt werden und so an das Finanzamt zurückbezahlt werden können. Hier ist ebenfalls darauf zu achten, schnellstmöglich mit dem zuständigen Finanzbeamten Kontakt aufzunehmen und mit ihm über den Zahlungsverzug zu sprechen, damit es nicht erst zu einer Mahnung durch das Finanzamt kommt.
Aber auch wenn man schon die erste Mahnung im Haus hat, ist es noch möglich sich mit dem Finanzamt gütlich und ohne großen Kosten über eine Ratenzahlung zu einigen, natürlich sollte man hier auch sein Verhandlungsgeschick spielen lassen, denn eine Verzinsung von Steuerschulden ist von Finanzamt zu Finanzamt verschieden, und wenn man viel Glück hat kann man die Raten ohne jegliche Verzinsung und Zusatzkosten abbezahlen.
Leider gibt es auch Steuern die nicht durch Raten abgedeckt werden können, darunter fallen unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlungen. Diese Steuerart muss in einem Betrag bezahlt werden, da sie ja verhindern soll das am Jahresende, eine noch größere Summer an das Finanzamt zu leisten ist, und man dadurch in eine noch größere Verschuldung rutscht. Wenn man diese Vorrauszahlung im laufenden Jahr nicht leisten kann, sollte die Zahlung durch die Bank sichergestellt werden. Diese Vorfinanzierung kann durch den Überschuss am Jahresende an die Bank getilgt werden.
Bei diesen Beispielen handelt es sich meist um Firmen und Arbeitnehmer bzw. Angestellt mit größerem Gehalt, aber wie sieht es nun aus mit den Arbeitern die nicht so ein großes Einkommen haben. Dazu sei ganz klar gesagt. gleiches Recht für alle. Wenn jemand seine Steuerschuld nicht bezahlen kann so hat jeder das Recht seine Schulden Stunden zu lassen und einen Ratenzahlungsplan zu vereinbaren. Scheuen sie sich nicht und nehmen sie in jedem Fall Kontakt mit ihrem Finanzbeamten auf einen Weg zur Klärung gibt es immer.
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