Mittwoch, 9. Oktober 2024

Kann man bei einer Geldstrafe Ratenzahlung vereinbaren?

Die deutschen Gerichte haben jedes Jahr viele Straftaten zu verurteilen und nicht immer sind die Delikte so schwer, dass eine Gefängnisstrafe nötig ist. In solchen Fällen verhängt das Gericht oftmals eine Geldstrafe, die vom Straftäter an den Staat zu entrichten ist. Die Höhe dieser Strafe bemisst sich an der Schwere der Tat und am Einkommen des Täters.

Kann der Täter seine Strafe nicht in einer Summe bezahlen, kann mit der Staatsanwaltschaft in der Regel eine Ratenzahlung vereinbart werden. Diese Raten müssen allerdings pünktlich gezahlt werden, da sonst gegen den Täter vollstreckt werden kann. Anders als bei Schulden die aus Vertragsverhältnissen entstanden sind, können gegen säumige Straftäter sogar Gefängnisstrafen verhängt werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass finanzielle Änderungen sofort bei den Staatsanwälten bekannt gegeben werden, um die Raten gegebenenfalls anzupassen.

Es gibt einige Alternativen, wenn der Täter nicht bereit ist die Strafe zu bezahlen oder keine Möglichkeit besteht. Eine Alternative ist die Tilgung der Strafe durch gemeinnützige Arbeit. Die Gerichtshelfer vermitteln solche Arbeitsgelegenheiten auf Antrag, die Schuldner können ihre Geldstrafe abarbeiten und haben keine finanzielle Belastung. Pro Arbeitstag wird ein Tagessatz der Geldstrafe erlassen, oftmals können geringe Strafen innerhalb weniger Wochen auf diese Weise abgetragen werden. Ob dem Antrag auf gemeinnützige Arbeit stattgegeben wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichts. Wenn keine geeigneten Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung stehen, kann der Schuldner sich selbst einen gemeinnützigen Job suchen. Die Arbeit zum abtragen der Schulden muss der Allgemeinheit zu Gute kommen und darf nicht entlohnt werden.

Eine wenig genutzte, aber mögliche Alternative ist die Ersatzfreiheitsstrafe anstelle der Zahlung. Hier leistet der Schuldner seine Strafe ab, indem er sich freiwillig inhaftieren lässt. Pro Aufenthaltstag in der Justizvollzugsanstalt wird ein Tagessatz der Strafe erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe kann auch zwangsweise angeordnet werden, wenn der Schuldner keine Zahlung leistet, aber auch keinen Kontakt zu den Gerichtshelfern sucht. Wird die Haft freiwillig angetreten, bekommt der Häftling lockere Bedingungen im Vollzug, er darf das Gefängnis möglicherweise am Tage verlassen und verbringt dort nur die Nacht. Da für die meisten Menschen aber auch diese Art der Haftstrafe nicht vorstellbar ist, wird diese Möglichkeit in der Regel nicht freiwillig genutzt.
 
© copyright 2006 - by piloh.de
^