Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Unterschied von netto Rechnung und brutto Rechnung
Was ist eigentlich eine netto Rechnung? Und wo genau besteht der Unterschied zur brutto Rechnung? Unter einer netto Rechnung versteht man jede Rechnung, bei der keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. So schreiben beispielsweise Kleinunternehmer ausschließlich netto Rechnungen. Sie sind nicht berechtigt, Umsatzsteuer auszuweisen und können von daher nur Nettobeträge in Rechnung stellen. Eine brutto Rechnung hingegen beinhaltet die Umsatzsteuer, die in der Regel gesondert ausgewiesen wird. Hierzu sind eigentlich alle Unternehmen verpflichtet, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG fallen.Auch Kleinbetragsrechnungen, auf denen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sehen viele als netto Rechnung an. Doch dies stimmt nicht so ganz. Denn zwar wird hier die Umsatzsteuer nicht explizit angegeben, aber es findet sich doch meist ein Vermerk, dass der Betrag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer gilt.
Für Unternehmer, die zur Umsatzsteuerausweisung verpflichtet sind, sind die netto Rechnungen, die Kleinunternehmer ausstellen, oft nicht sonderlich erstrebenswert. Der Grund dafür liegt klar auf der Hand: Sie haben hier keine Chance, Vorsteuer beim Finanzamt abzuziehen. Haben sie nun also die Wahl zwischen zwei Anbietern, die gleichermaßen gute Leistungen erbringen, so werden sie sich in der Regel für denjenigen entscheiden, der auch Umsatzsteuer ausweisen kann. Zwar wird der zu zahlende Rechnungsbetrag hierbei etwas höher ausfallen, allerdings kann man sich eben auch einen Teil des Betrages - nämlich die Steuer - wieder vom Finanzamt zurück holen und mindert so die eigene Schuld gegenüber dem Finanzamt. Diese ergibt sich wiederum aus den Rechnungen, die der Unternehmer an seine Kunden stellt.
Dennoch kann man netto Rechnungen nicht grundlegend verteufeln. Denn sie bieten für andere Kleinunternehmer, die selbst keine Umsatzsteuer ausweisen oder absetzen können, den Vorteil, dass dies auch gar nicht nötig wird. Zudem sparen sich die Kleinunternehmer, die ausschließlich netto Rechnungen schreiben, die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. So kann man in jedem Fall deutlich Zeit einsparen, die dieser bürokratische Akt doch in jedem Fall auch verlangt. Für den Unternehmer, der Umsatzsteuer ausweist, hingegen, ist der gesamte Rechnungsbetrag als Kosten anzusehen.
Das heißt, diese Kosten kann er wiederum steuermindernd bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Zwar kann er im Moment nichts von der Umsatzsteuerschuld abziehen, aber doch etwas von der Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer, je nachdem, wozu man veranlagt wird. Ein weiterer Vorteil liegt in dem geringeren Rechnungsbetrag, den man bei einer netto Rechnung zahlen muss. Dieser bedeutet, dass man weniger Geld erst einmal ausgeben muss. Auch wenn die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten im Unternehmen darstellt, heißt dies nicht, dass man gerne höhere Beträge zahlt.
Für Unternehmer, die zur Umsatzsteuerausweisung verpflichtet sind, sind die netto Rechnungen, die Kleinunternehmer ausstellen, oft nicht sonderlich erstrebenswert. Der Grund dafür liegt klar auf der Hand: Sie haben hier keine Chance, Vorsteuer beim Finanzamt abzuziehen. Haben sie nun also die Wahl zwischen zwei Anbietern, die gleichermaßen gute Leistungen erbringen, so werden sie sich in der Regel für denjenigen entscheiden, der auch Umsatzsteuer ausweisen kann. Zwar wird der zu zahlende Rechnungsbetrag hierbei etwas höher ausfallen, allerdings kann man sich eben auch einen Teil des Betrages - nämlich die Steuer - wieder vom Finanzamt zurück holen und mindert so die eigene Schuld gegenüber dem Finanzamt. Diese ergibt sich wiederum aus den Rechnungen, die der Unternehmer an seine Kunden stellt.
Dennoch kann man netto Rechnungen nicht grundlegend verteufeln. Denn sie bieten für andere Kleinunternehmer, die selbst keine Umsatzsteuer ausweisen oder absetzen können, den Vorteil, dass dies auch gar nicht nötig wird. Zudem sparen sich die Kleinunternehmer, die ausschließlich netto Rechnungen schreiben, die monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. So kann man in jedem Fall deutlich Zeit einsparen, die dieser bürokratische Akt doch in jedem Fall auch verlangt. Für den Unternehmer, der Umsatzsteuer ausweist, hingegen, ist der gesamte Rechnungsbetrag als Kosten anzusehen.
Das heißt, diese Kosten kann er wiederum steuermindernd bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Zwar kann er im Moment nichts von der Umsatzsteuerschuld abziehen, aber doch etwas von der Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer, je nachdem, wozu man veranlagt wird. Ein weiterer Vorteil liegt in dem geringeren Rechnungsbetrag, den man bei einer netto Rechnung zahlen muss. Dieser bedeutet, dass man weniger Geld erst einmal ausgeben muss. Auch wenn die Umsatzsteuer einen durchlaufenden Posten im Unternehmen darstellt, heißt dies nicht, dass man gerne höhere Beträge zahlt.
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