Freitag, 13. Dezember 2024

Sollzinsbindungsfrist beim Annuitätendarlehen beachten

Für viele Verbraucher ist eine Immobilienfinanzierung derzeit sehr attraktiv, da die Hypothekenzinsen niedrig wie nie zuvor sind. Zwar sollte man die Entscheidung für eine Baufinanzierung nicht überstürzen, aber auf der anderen Seite mögliche Chance auch rechtzeitig wahrnehmen. In den meisten Fällen entscheiden sich die Verbraucher für das sogenannte Annuitätendarlehen als Immobilienkredit. Das Annuitätendarlehen ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass die Ratenhöhe immer gleich hoch bleibt, weil sich der Zinssatz nicht verändert, die Zinsbelastung allerdings fällt.

Da aber der Anteil der Tilgung steigt, bleibt die Rate als solche stets gleich. Das gilt allerdings nur für die Dauer der Zinsfestschreibung und nicht für die gesamte Laufzeit des Kredites bzw. nicht für die komplette Rückzahlungsdauer. Bis ein Immobilienkredit vollständig zurückgezahlt ist, kann es in der Praxis 30 Jahre oder länger dauern. Die Festschreibung der Zinsen gilt jedoch oftmals nur für fünf oder zehn Jahre. Daher müssen Verbraucher auch beim Annuitätendarlehen unbedingt die sogenannte Sollzinsbindungsfrist beachten, die mit der Zinsfestschreibung identisch ist. Vor dem Abschluss des Immobilienkredites kann sich der Kreditnehmer ohnehin stets entscheiden, ob die Zinsen überhaupt festgeschrieben werden sollen, oder ob vielleicht ein variabler Zinssatz vorteilhafter ist. In der jetzigen Phase wird sich nahezu jeder Kreditnehmer für eine Zinsfestschreibung entscheiden, um sich die geringen Zinssätze dauerhaft zu sichern. In dem Zusammenhang gibt es allerdings bezüglich der Sollzinsbindungsfrist einige Punkte zu beachten. Zunächst einmal stellt sich die Frage, für welchen Zeitraum die Zinsbindungsfrist gelten soll.

Auf den ersten Blick würden die meisten Kreditnehmer sicherlich bei der aktuellen Zinslage sagen, dass diese niedrigen Zinsen so lange wie möglich gebunden sein sollen. Denn mit deutlich niedrigeren Zinsen dürfte in absehbarer Zeit kaum zu rechnen sein, sondern es ist eher von wieder steigenden Zinsen auszugehen. Zu bedenken ist jedoch, dass die Zinssätze mit steigender Dauer der Sollzinsbindungsfrist ebenfalls ansteigen. Denn während der Kunde derzeit für eine Zinsbindung von beispielsweise fünf Jahren teilweise nur einen Zinssatz von 1,8 Prozent zahlen muss, würde eine Zinsbindung über einen Zeitraum von 15 Jahren mehr knapp drei Prozent an Zinsen bedeuten. Es ist daher oftmals eine Frage der Einstellung, ob der Kreditnehmer sich lieber zu einem höheren Zinssatz die Zinssicherheit über 15 oder 20 Jahre zu einem höheren Zinssatz „erkaufen“ möchte, oder ob er lieber den geringeren Zinssatz mit der kürzeren Zinsfestschreibung wählt. Es ist also manchmal eine schwierige Entscheidung, was die Dauer der zu vereinbarenden Zinsfestschreibung betrifft.
 
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