Dienstag, 19. März 2024

Pkw Steuer berechnen

Die Höhe der Steuern für Pkw in Deutschland wird nach mehreren Kriterien beurteilt: Der Größe des Hubraumes, gemessen pro 100 m³, der Motorenart (Diesel oder Benzin) und dem Grad des Schadstoffausstoßes, eingeteilt in so genannte Emissionsgruppen (zum Beispiel: ist ein Katalysator eingebaut und wie viele Schadstoffe filtert er, wie alt ist das Fahrzeug und so weiter).

Die wenigsten Steuern zahlt man für Pkw der Emissionsgruppe Euro 4, Euro 3 und Drei-Liter-Autos. Hier zahlt man pro angefangene 100 cm³ maximal 6,75 Euro ab 01.01.2004 für Benziner, für Dieselfahrzeuge 15,44 Euro.

  • Bei Pkw der Gruppe Euro 2 ist man mit 7,36 Euro beim benzingetriebenen, 16,05 Euro bei mit Diesel fahrenden Autos dabei.
  • Für die der Gruppe Euro 1 zugehörenden Autos sind 15,13 Euro für mit Benzin, 27,35 Euro für mit Diesel angetriebene Pkw zu zahlen.
  • Für die nicht schadstoffarmen Pkw, die bei Ozonalarm noch fahren dürfen, zahlt man 21,07 Euro (Benzin), 33,29 Euro (Diesel).
  • Für die nicht schadstoffarmen Pkw, die bei Ozonalarm NICHT fahren dürfen, zahlt man 25,36 Euro (Benzin) bzw. 37,58 Euro (Diesel).
  • Für alle übrigen Pkw. zahlt man 25,36 Euro (Benzin) oder 37,58 Euro (Diesel) pro Jahr.


Ab dem 1. April 2007 wurde die Kfz -Steuer für alle nicht mit Katalysator bzw. Rußpartikelfilter nachgerüstete Dieselfahrzeugen (Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007) und Neuwagen ohne Rußfilter um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter (m³) Hubraum erhöht. Das gilt dann auch für Pkw der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten.

Wem das zu kompliziert schien, hier noch einmal ein Beispiel mit einem VW Golf 1.6. Dieser hat im Beispiel 1600 m³ Hubraum und kostet in der Emissionsgruppe:

Der erste Preis gilt für mit Benzin fahrende, der zweite für mit Diesel fahrende Pkw.

Euro 4 - 108,00 Euro pro Jahr 247,04 Euro
Euro 3 - 108,00 Euro pro Jahr 247,04 Euro
Euro 2 - 117,76 Euro pro Jahr 437,60 Euro
Euro 1 - 242,08 Euro pro Jahr 601,28 Euro

Auch noch wichtig zu wissen:

Seit dem 01. März 2007 gilt in Deutschland die so genannte "Plakettenverordnung", die Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe. Eine solche Kennzeichnung ist notwendig, um bei zu hoher Luftbelastung durch Feinstaub gegebenenfalls Fahrverbote aussprechen und diese auch umsetzen zu können. Dann dürfen nur die wie vorgeschrieben mit Plakette korrekt gekennzeichneten Fahrzeuge die so genannten Umwelt- oder Verbotszonen mit einer entsprechenden Zulassung befahren.

Für die Beurteilung der Schadstoffklassen sind grundsätzlich die Feststellungen der Verkehrsbehörden verbindlich. Bei Fragen zur Einstufung Ihres Pkw. empfiehlt sich daher immer eine direkte Kontaktaufnahme mit der Zulassungsstelle Ihrer Wahl.
 
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