Freitag, 25. April 2025
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Was sind latente Steuern?
In Deutschland muss jedes Unternehmen nach dem HGB (Handelsgesetzbuch) eine Handelsbilanz erstellen. Diese dient unter anderem der Bemessung der Gewinnausschüttung und andererseits zur Information für externe Adressaten, wie z. B. mögliche Gläubiger oder Anteilseigner. Um den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens aus der Handelbilanz zu ermitteln, ist es somit notwendig eine Steuerbilanz zu erstellen.Latente Steuern entstehen nun, wenn am Bilanzstichtag die Steuerzahlung eines Unternehmens, die nach den Vorschriften des Steuerrechts ermittelt wurden von der Steuerlast abweichen, die sich aus dem Gewinn der Handelsbilanz ergibt. Abweichungen wie diese können durch unterschiedliche Abschreibungsmethoden (die gängigsten sind die lineare und die geometrisch-degressive Abschreibung) oder Aktivierungswahlrechte bezüglich Geschäfts- oder Firmenwerte entstehen.
Diese Differenzen müssen nun ausgeglichen werden und dieser Ausgleich erfolgt, indem man in der Handelsbilanz latente Steuern ausweist. Erforderlich ist dieser Ausgleich, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage korrekt darzustellen, was vom HGB zwingend verlangt wird (Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung). Latente Steuern bilden nun in der Bilanz zukünftige steuerliche Belastungen oder Entlastungen ab und führen so zu einer Minderung oder Erhöhung des zu versteuernden Gewinns führen.
Man unterscheidet zwischen aktiven und passiven latenten Steuern. Passive latente Steuern ergeben sich, wenn das Steuerbilanzergebnis kleiner ist, als das Steuerergebnis aus der Handelsbilanz. Man bildet dann auf der Passivseite der Bilanz den Posten "Rückstellung für künftige Steuerbelastungen". Ist auf der anderen Seite das Ergebnis der Handelsbilanz niedriger als der steuerliche Gewinn, so hat man die Wahl, den Steueraufwand zu verringern und einen aktiven Bilanzposten für künftige Steuerentlastungen zu bilden.
Als latente Steuer dürfen nach dem HGB nur temporäre Differenzen bilanziert werden. Temporär bedeutet, dass sich manche Abweichungen im Laufe der Zeit wieder ausgleichen, z.B. wenn ein Gut handelsrechtlich und steuerrechtlich komplett abgeschrieben wird. Das Gegenstück dazu sind die permanenten Differenzen, bei denen kein späterer Erfolgsausgleich stattfindet. Ein Beispiel hierfür wäre die Neubewertung von Sachanlagen.
Für die Ermittlung von latenten Steuern gibt es zwei unterschiedliche Konzepte: Zum einen das Timing Konzept, zum anderen das Temporary Konzept. Beim Timing-Konzept ergeben sich die latenten Steuern aus den zeitlich begrenzten Differenzen zwischen dem Steuerbilanz- und Handelsbilanzergebnis, beim Temporary-Konzept aus der Differenz zwischen den Schilden in der Handelsbilanz und dem Buchwert von Vermögensgegenständen. Das Umfassendere der Beiden ist das Temporary-Konzept.
Diese Differenzen müssen nun ausgeglichen werden und dieser Ausgleich erfolgt, indem man in der Handelsbilanz latente Steuern ausweist. Erforderlich ist dieser Ausgleich, um die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage korrekt darzustellen, was vom HGB zwingend verlangt wird (Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung). Latente Steuern bilden nun in der Bilanz zukünftige steuerliche Belastungen oder Entlastungen ab und führen so zu einer Minderung oder Erhöhung des zu versteuernden Gewinns führen.
Man unterscheidet zwischen aktiven und passiven latenten Steuern. Passive latente Steuern ergeben sich, wenn das Steuerbilanzergebnis kleiner ist, als das Steuerergebnis aus der Handelsbilanz. Man bildet dann auf der Passivseite der Bilanz den Posten "Rückstellung für künftige Steuerbelastungen". Ist auf der anderen Seite das Ergebnis der Handelsbilanz niedriger als der steuerliche Gewinn, so hat man die Wahl, den Steueraufwand zu verringern und einen aktiven Bilanzposten für künftige Steuerentlastungen zu bilden.
Als latente Steuer dürfen nach dem HGB nur temporäre Differenzen bilanziert werden. Temporär bedeutet, dass sich manche Abweichungen im Laufe der Zeit wieder ausgleichen, z.B. wenn ein Gut handelsrechtlich und steuerrechtlich komplett abgeschrieben wird. Das Gegenstück dazu sind die permanenten Differenzen, bei denen kein späterer Erfolgsausgleich stattfindet. Ein Beispiel hierfür wäre die Neubewertung von Sachanlagen.
Für die Ermittlung von latenten Steuern gibt es zwei unterschiedliche Konzepte: Zum einen das Timing Konzept, zum anderen das Temporary Konzept. Beim Timing-Konzept ergeben sich die latenten Steuern aus den zeitlich begrenzten Differenzen zwischen dem Steuerbilanz- und Handelsbilanzergebnis, beim Temporary-Konzept aus der Differenz zwischen den Schilden in der Handelsbilanz und dem Buchwert von Vermögensgegenständen. Das Umfassendere der Beiden ist das Temporary-Konzept.
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