Freitag, 3. Mai 2024

Schulden in Deutschland abbezahlen

In Schulden zu geraten ist leichter als diese wieder loszuwerden. Fast jeder vierte Haushalt hat Schulden und es kommen tagtäglich mehr hinzu. Viele stellen sich immer wieder die Frage, was sie mit ihren Schulden machen sollen. Vielen wird es mit der Zeit einfach zu viel, wenn tagtäglich neue Rechnungen im Briefkasten liegen und die Kosten immer mehr in die Höhe steigen. Wenn sich die Schulden noch auf eine überschaubare Summe belaufen kann der Schuldner zunächst versuchen sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Viele Gläubiger lassen sich auch auf die geringsten Raten ein, so dass es vielen Schuldnern möglich ist ihre Schulden zu bezahlen. Manche Gläubiger lassen sich auch auf einen Vergleich ein.

Bei einem Vergleich hat der Schuldner die Möglichkeit seine Schulden durch die einmalige Zahlung eines Betrages loszuwerden und erspart sich dadurch die monatlichen Zahlungen. Dies erfordert in den meisten Fällen aber die Hilfe eines Dritten, der dem Schuldner das Geld für einen Vergleich zur Verfügung stellt. Eine ähnliche Möglichkeit ist die so genannte Umschuldung. Hierbei nimmt der Gläubiger einen Kredit auf, um mit diesem Kredit alle Gläubiger zu bedienen, so dass er letztendlich nur noch an diesem Kreditgeber eine monatliche Rate zahlen muss. Diese Möglichkeit steht aber nur selten zur Verfügung, da bestimmte Voraussetzungen für den Kredit erfüllt werden müssen und die meisten Schuldner weder Arbeit noch Sicherheiten haben.

Handelt es sich bei den Schulden um eine größere Summe oder bleiben außergerichtliche Einigungsversuche erfolglos, bleibt dem Schuldner meist kein anderer Ausweg als in das private Insolvenzverfahren zu gehen. Hierfür muss der Schuldner zunächst eine Schuldnerberatung aufsuchen. Das Insolvenzverfahren ist ein Verfahren welches in drei Stufen unterteilt ist. Zunächst erfolgt ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern, anschließend ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren und zum Schluss ein vereinfachtes Insolvenzverfahren mit einer so genannten Wohlverhaltensphase. Innerhalb des Insolvenzverfahrens muss der Schuldner bestimmte Verpflichtungen einhalten. Hält er sich an diese Verpflichtungen, wird ihm nach Ablauf von sechs Jahren die Restschuldbefreiung erteilt.

Die so genannte Wohlverhaltensphase bedeutet nun, dass sich der Schuldner innerhalb der sechs Jahre gegenüber seinen Gläubigern wohl verhalten muss und alle pfändbaren Beträge seines Einkommens an die vom Gericht gestellten Treuhänder abzuführen sind. Innerhalb dieser sechs Jahre muss der Schuldner versuchen eine angemessene Arbeit auszuüben beziehungsweise sich um eine Arbeit zu bemühen. Erbt der Schuldner innerhalb dieser sechs Jahre ein Vermögen, muss die Hälfte dieses Vermögens an den Treuhänder abgegeben werden. Zudem muss dem Gericht jeder Wohnung- oder Arbeitsplatzwechsel angezeigt werden.

Befindet sich ein Schuldner im Insolvenzverfahren oder sind die Schulden schon rechtskräftig tituliert, lohnt sich für den Schuldner auch keine Flucht ins Ausland, da es kaum einen Gläubiger akzeptieren wird, dass ein Schuldner das Land verlässt. Viele Gläubiger haben Angst, dass sie ihr Geld dann niemals erhalten. Möchte ein Schuldner also ins Ausland müssen ihm alle seine Gläubiger und natürlich auch das Gericht zustimmen.
 
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