Freitag, 25. April 2025
Kategorien
Werbung
Unterhalt für das Kind bekommen
Wenn aus Romantik Streit und Trennung wird, muss man der Realität ins Auge sehen: Die drei gemeinsamen Kinder wohnen mit im neuen Haushalt, die Teilzeitstelle wirft längst nicht genug ab, um damit den Unterhalt zu finanzieren und der geschiedene Mann ist arbeitslos. Und über der Enttäuschung schwebt eine Frage, die man sich nie hatte stellen wollen: Wie geht es weiter?Der erste Gang in dieser Situation sollte in jedem Fall der zum Jugendamt sein. Die hier angegliederte Unterhaltsvorschusskasse hält Formulare zur Beantragung von Unterhaltsvorschuss bereit und erfüllt darüber hinaus eine beratende Funktion für den Antragsteller. Kinder haben einen Anspruch auf Unterhalt. Dabei ist bei Antragsstellung vor allem zu beachten, ob ein Anspruch überhaupt besteht. Lebt das Kind bei einem Elternteil und hat es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet und noch nicht länger als 6 Jahre Unterhalt von der Vorschusskasse erhalten, ist der Anspruch pro forma erfüllt. Nach diesjährigem Stand beläuft sich der Unterhaltsvorschuss auf:
127 Euro für Kinder unter 6 Jahren
168 Euro ab dem 6. Lebensjahr
Im obigen Fall erhält demnach eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern im Alter von z.B.: 3, 9 und 11 Jahren einen Unterhaltsvorschuss von 463 Euro. Der Bezug von Unterhaltsvorschuss wird höchstens 6 Jahre und bis zum 12. Lebensjahr gewährt.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt, wenn der Elternteil erneut heiratet, oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Auch wenn sich Eltern wieder vertragen und einen gemeinsamen Haushalt führen, erhält das Kind keinen Unterhalt. Das gilt auch, wenn der Kindsvater selbst für den Unterhalt aufkommt, sei es in Form von Unterstützung oder Kostenübernahme von Betreuungen (z.B. Kindertagesstätten, Musikunterricht usw.).
Hat der Kindsvater bisher regelmäßigen Unterhalt bezahlt und fällt dieser nun weg, sollten die Gründe hierfür im Vorfeld geklärt werden. Was nach Willkür aussieht, muss nicht immer auch Willkür sein. So kann z.B. Krankheit oder plötzliche Arbeitslosigkeit ein Grund für ausbleibende Zahlungen sein. Zahlt der Expartner nur unregelmäßig kann auch dann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. In diesem Fall leistet der verpflichtete Elternteil seinen Beitrag direkt an die Unterhaltsvorschusskasse. Diese gleicht dann fehlende Zahlungen aus und fordert sie vom Elternteil zurück, der zum Unterhalt verpflichtet wurde.
Alleinerziehende stehen also nicht einfach im Regen. Auch wenn die Romantik ihr versprechen nicht halten konnte, geht mit dem Unterhaltsvorschussgesetz das Leben zumindest erst einmal beruhigt weiter.
127 Euro für Kinder unter 6 Jahren
168 Euro ab dem 6. Lebensjahr
Im obigen Fall erhält demnach eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern im Alter von z.B.: 3, 9 und 11 Jahren einen Unterhaltsvorschuss von 463 Euro. Der Bezug von Unterhaltsvorschuss wird höchstens 6 Jahre und bis zum 12. Lebensjahr gewährt.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt, wenn der Elternteil erneut heiratet, oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht. Auch wenn sich Eltern wieder vertragen und einen gemeinsamen Haushalt führen, erhält das Kind keinen Unterhalt. Das gilt auch, wenn der Kindsvater selbst für den Unterhalt aufkommt, sei es in Form von Unterstützung oder Kostenübernahme von Betreuungen (z.B. Kindertagesstätten, Musikunterricht usw.).
Hat der Kindsvater bisher regelmäßigen Unterhalt bezahlt und fällt dieser nun weg, sollten die Gründe hierfür im Vorfeld geklärt werden. Was nach Willkür aussieht, muss nicht immer auch Willkür sein. So kann z.B. Krankheit oder plötzliche Arbeitslosigkeit ein Grund für ausbleibende Zahlungen sein. Zahlt der Expartner nur unregelmäßig kann auch dann ein Unterhaltsvorschuss beantragt werden. In diesem Fall leistet der verpflichtete Elternteil seinen Beitrag direkt an die Unterhaltsvorschusskasse. Diese gleicht dann fehlende Zahlungen aus und fordert sie vom Elternteil zurück, der zum Unterhalt verpflichtet wurde.
Alleinerziehende stehen also nicht einfach im Regen. Auch wenn die Romantik ihr versprechen nicht halten konnte, geht mit dem Unterhaltsvorschussgesetz das Leben zumindest erst einmal beruhigt weiter.
Webtipp
Diskutieren rund um Finanzen und Geld bei Thema-Finanzen.de Die neuesten Beiträge im Forum.
Die neuesten Artikel in Kategorie Geld
- Was bei Investments in Ethereum beachten?
- Bitcoin kaufen: Tipps und Tricks
- Yahoo bringt eigene Kryptobörse an den Start
- Berechnung und Beantragung von Hinterbliebenenren
- Was ist ein Gefälligkeitsschaden in der Haftpflic
Am besten bewertete Artikel in Kategorie Geld
- Mit der EC Karte eine Zahlung leisten
- Telefonrechnung nicht bezahlt
- Zu Geld kommen - welche Möglichkeiten habe ich?
- Steuern im Ausland - so viel zahlt man außerhalb
- Anleitung - eine GuV Rechnung erstellen
- Mit dem PC Geld verdienen
- Bei der Insolvenz - welche Fristen gelten?
- Von der GEZ eine Mahnung erhalten
- Inkasso wurde ohne Mahnung eingeschaltet
- Inkasso Kosten und Gebühren
- Informationen über dynamische Rente
- Bei Zahlung der Umsatzsteuer die Frist überschrei
- Bargeld in die Schweiz mitnehmen
- Als Student mehr Geld bekommen - Zuschüsse und Fö
- Steuern sparen als Angestellter
Werbung
^