Freitag, 25. April 2025
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Variable Kreditlaufzeiten als Abzahlungsfrist vereinbaren
Wenn man hierzulande ein Darlehen bekommen möchte, dann muss man im Normalfall zwei Kriterien erfüllen, nämlich keine negative Schufa zu haben und andererseits über ein festes Einkommen zu verfügen. Grundsätzlich geht es aber vor allem darum, dass die zukünftige Kreditrate auch tragbar ist. Das ist dann der Fall, wenn die Rate nicht höher als das monatlich frei zur Verfügung stehende Einkommen ist.Falls die berechnete Rate allerdings über diesem frei verfügbaren Einkommen liegt, dann hat man noch die Möglichkeit, die Raten über die Laufzeit des Darlehens zu reduzieren. Wenn man von der Laufzeit eines Darlehens spricht, dann wird diese mitunter auch als Abzahlungsfrist bezeichnet, denn der Kreditnehmer hat nur einen bestimmten Zeitraum Zeit, den Kredit abzuzahlen. Abzahlungsfristen gibt es bei den meisten Darlehensarten, mit Ausnahme des Dispositionskredites, da dieser unbefristet eingeräumt wird. Welche Abzahlungsfristen jeweils gelten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die der Kreditnehmer nur teilweise beeinflussen kann. Der erste Faktor ist zunächst einmal die Kreditart. Bei einem Ratenkredit betragen die üblichen Abzahlungsfristen zum Beispiel ein bis sechs Jahre, während die Laufzeit beim Immobilienkredit aufgrund der hohen Darlehenssummen selten unter 20 Jahren liegt.
Die Darlehenssumme ist dann gleichzeitig auch der zweite Faktor, von dem die Abzahlungsfristen abhängen. Denn je höher der Darlehensbetrag ist, desto höher wird auch die Rate werden, und desto länger benötigt der Kreditnehmer dann auch Zeit, den Darlehensbetrag vollständig an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Grundsätzlich teilt man die Darlehen im Bezug auf die Abzahlungsfrist in drei Kategorien ein, nämlich in kurzfristige Darlehen, mittelfristige Kredite und in langfristige Darlehen. Kurzfristige Darlehen haben im Normalfall eine Laufzeit von bis zu einem oder auch zwei Jahre, mittelfristige Kredite zwischen ein/zwei und vier Jahren, und alle Darlehen mit einer Abzahlungsfrist von über vier Jahren werden als langfristige Kredite bezeichnet. Vom Grundsatz her gehört die Abzahlungsfrist bei einem Kredit stets zu den Komponenten, die im Vertrag fest vereinbart werden.
Dennoch wird diese vereinbarte Frist in mehr als 20 Prozent aller Fälle nicht eingehalten. Denn entweder das Darlehen wird vom Kreditnehmer schon vor Ablauf der Frist abgelöst oder die Frist wird überschritten, weil der Kreditnehmer zum Beispiel die Rate zeitweise nicht zahlen konnte. Generell muss die Bank stets zustimmen, wenn die vereinbarte Rückzahlungsdauer nicht eingehalten wird, sowohl bei geplanter vorzeitiger Tilgung des Darlehens als natürlich auch dann, wenn die Frist verlängert werden soll. Bei vielen Krediten ist auch direkt in den Bedingungen vereinbart, dass eine vorzeitige Ablösung des Darlehens möglich ist, sodass die Frist dann auch nicht eingehalten werden muss.
Die Darlehenssumme ist dann gleichzeitig auch der zweite Faktor, von dem die Abzahlungsfristen abhängen. Denn je höher der Darlehensbetrag ist, desto höher wird auch die Rate werden, und desto länger benötigt der Kreditnehmer dann auch Zeit, den Darlehensbetrag vollständig an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Grundsätzlich teilt man die Darlehen im Bezug auf die Abzahlungsfrist in drei Kategorien ein, nämlich in kurzfristige Darlehen, mittelfristige Kredite und in langfristige Darlehen. Kurzfristige Darlehen haben im Normalfall eine Laufzeit von bis zu einem oder auch zwei Jahre, mittelfristige Kredite zwischen ein/zwei und vier Jahren, und alle Darlehen mit einer Abzahlungsfrist von über vier Jahren werden als langfristige Kredite bezeichnet. Vom Grundsatz her gehört die Abzahlungsfrist bei einem Kredit stets zu den Komponenten, die im Vertrag fest vereinbart werden.
Dennoch wird diese vereinbarte Frist in mehr als 20 Prozent aller Fälle nicht eingehalten. Denn entweder das Darlehen wird vom Kreditnehmer schon vor Ablauf der Frist abgelöst oder die Frist wird überschritten, weil der Kreditnehmer zum Beispiel die Rate zeitweise nicht zahlen konnte. Generell muss die Bank stets zustimmen, wenn die vereinbarte Rückzahlungsdauer nicht eingehalten wird, sowohl bei geplanter vorzeitiger Tilgung des Darlehens als natürlich auch dann, wenn die Frist verlängert werden soll. Bei vielen Krediten ist auch direkt in den Bedingungen vereinbart, dass eine vorzeitige Ablösung des Darlehens möglich ist, sodass die Frist dann auch nicht eingehalten werden muss.
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