Freitag, 25. April 2025

Wandelschuldverschreibungen zum Tausch in Aktien nutzen

Gerade in der Sparte der verzinslichen Wertpapiere gibt es am Anleihemarkt zahlreiche Rentenpapiere, die sich teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Die meisten Kunden kennen vor allen Dingen Staatsanleihen, zu denen unter anderem auch die Bundeswertpapiere gehören. Darüber hinaus werden am Anleihemarkt aber noch zahlreiche andere Varianten angeboten, wie zum Beispiel Industrieanleihen, Kommunalobligationen, Optionsanleihen und Währungsanleihen. Ebenfalls zu den verzinslichen Wertpapieren gehören die sogenannten Wandelschuldverschreibungen, die insbesondere für solche Anleger interessant sind, die sich nicht auf Rentenpapiere festlegen möchten, sondern darüber hinaus ebenso die Chancen des Aktienmarktes nutzen wollen.

Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei der Wandelschuldverschreibung um ein Rentenpapier, welches auf Veranlassung des Inhabers in Aktien umgewandelt werden kann. Von der Grundstruktur her sind - auch als Wandelanleihen bezeichneten - Wandelschuldverschreibungen also zunächst einmal verzinsliche Rentenpapiere, die sich auf den ersten Blick nicht von anderen Rentenwerten unterscheiden. Unternimmt der Anleger nichts, so bleibt die Wandelschuldverschreibung während der gesamten Laufzeit ein Rentenpapier, bei dem festgelegte Zinsen ausgeschüttet werden. Allerdings hat der Inhaber jederzeit die Möglichkeit, den Nominalbetrag der jeweiligen Wandelschuldverschreibung in eine bestimmte Anzahl von Aktien zu tauschen. Um welche Aktienwerte es sich dabei handelt, ist in den Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibungen festgelegt. Ebenfalls fest steht das Tauschverhältnis, denn nur so kann der Anleger ausrechnen, ob sich der Tausch in Aktien überhaupt lohnen würde. Das Tauschverhältnis kann bei einer Wandelschuldverschreibung beispielsweise 1:50 lauten. Dies würde bedeuten, dass der Anleger je 1.000 Euro Nominalwert der Wandelschuldverschreibung 50 Aktien erhalten kann.

Die entscheidende Frage, die sich viele Anleger bei der Wandelschuldverschreibung natürlich stellen, ist, unter welchen Voraussetzungen sich der Tausch in Aktien lohnt. Um dies zu erfahren, muss eine relativ einfache Berechnung durchgeführt werden, wobei der Nominalwert der Anleihe sowie das Umtauschverhältnis bekannt sein müssen. Zu den weiteren Größen, die ebenfalls vorhanden sein müssen, zählt auf jeden Fall der aktuelle Kurswert der jeweiligen Aktien. Falls der Anleger beispielsweise über eine Wandelanleihe in Höhe von nominal 5.000 Euro verfügt und für je 1.000 Euro 200 Aktien der XY AG erhalten könnte, muss nun kalkuliert werden, ob sich der Tausch auf Basis eines aktuellen Aktienkurses von sechs Euro lohnen würde. Der Kunde würde in diesem Fall Aktien im Gegenwert von insgesamt 6.000 Euro erhalten und müsste dafür nominal 5.000 Euro, nämlich den Gegenwert der Wandelanleihe, auffallen. Somit würde sich ein Tausch in diesem Fall definitiv rentieren.
 
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