Samstag, 27. Juli 2024

Eine nicht rechtzeitige Zahlung vorgenommen - und jetzt?

Fast jeder Mensch kommt irgendwann einmal in die Situation eine Zahlung bzw. den Termin für eine Zahlung zu versäumen - sei es gewollt oder ungewollt. Oftmals rutscht ein Brief in eine Zeitung, die man ohne Beachtung in den Müll schmeißt und wundert sich dann später, warum die zweite Zahlungserinnerung ins Haus flattert, obwohl man nie eine erste erhalten hat. Manchmal kommt man aber auch in Situationen, dass es einfach nicht möglich ist eine Rechnung zu bezahlen, weil eventuell andere Rechnungen auftreten, die Vorrang haben, wie beispielsweise eine Nachzahlung für Strom oder Gas. Lieber lässt man dann andere Rechnungen zunächst einmal unberücksichtigt, bevor man ohne Strom dasteht.

In Bezug auf die Bezahlung von Rechnungen wird mit dem Schuldner generell sehr fair umgegangen, denn die meisten schreiben den Schuldner zwei bis drei Mahnungen, bevor sie weitere Schritte einleiten. Somit bleibt dem Schuldner meist anderthalb Monate Zeit um die Rechnung noch zu bezahlen. Überschreitet ein Schuldner diese Frist und setzt er sich nicht mit dem Fordernden in Verbindung warten allerdings die wenigsten noch länger auf die Zahlung. Die Meisten gehen dann einen Schritt weiter und versuchen auf gerichtlichem Weg an ihr Geld zu kommen.

Dies erfolgt meist im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung. Hierbei stellt der Gläubiger einen Antrag auf einen Mahnbescheid bei dem zuständigen Amtsgericht. Auf den Mahnbescheid folgt dann später der Vollstreckungsbescheid. Beide verursachen weitere Kosten, die zu Lasten des Schuldners gehen und auf den fälligen Rechnungsbetrag dazu kommen. Zusätzlich erheben die meisten Gläubiger noch Kosten für den Rechtsanwalt und ähnliches. Im ungünstigsten Fall kann bei einer Forderung von etwa 150 Euro schnell eine Summe von 250 Euro werden. Aufgrund des Vollstreckungsbescheides hat der Gläubiger dann gegenüber dem Schuldner einen Titel erwirkt, der 30 Jahre lang rechtskräftig ist. Das bedeutet, dass der Gläubiger 30 Jahre lang immer wieder versuchen kann an sein Geld zu kommen.

Dazu hat er dann verschiedene Möglichkeiten wie beispielsweise die Beauftragung des Gerichtsvollziehers. Der Gerichtsvollzieher besucht dann den Schuldner und versucht etwas Pfändbares zu finden. Meist haben aber die Schuldner nichts, was der Gerichtsvollzieher zu Geld machen könnte. Somit versuchen die Gläubiger noch andere Möglichkeiten zu nutzen wie die Konto- und Gehaltspfändung oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Kommt der Gerichtsvollzieher bleibt dem Schuldner immer noch die Möglichkeit die Forderung innerhalb von sechs Monaten zu bezahlen.

Auch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers kostet Geld, das wieder zu Lasten des Schuldners geht. Nutzt auch dies nichts, wenden sich viele Gläubiger anschließend an Inkassounternehmen. Auch die Beauftragung solcher Firmen kostet Geld, so dass aus einer anfangs kleinen Summe im Laufe der Zeit ein enormer Betrag werden kann. Wer eine Rechnung nicht bezahlen kann sollte sich schon frühzeitig mit den Gläubigern in Verbindung setzen und um eine Stundung beziehungsweise einen Zahlungsaufschub zu bitten. Hierbei spart sich ein Schuldner all die unangenehmen Folgen und somit auch viel Geld und nur in den wenigsten Fällen lassen sich die Gläubiger nicht darauf ein, da sie ebenso auf außergerichtliche Weise versuchen möchten eine Einigung zu finden.
 
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