Samstag, 5. Oktober 2024
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Wann bekommt man Bafög Zahlung?
Zahlungen nach BerufsAusbildungsFörderungsGesetz stehen grundsätzlichen allen in der Berufsausbildung (nicht nur Uni, sondern auch Fachschulen, Abendgymnasien, Kollegs etc.) befindlichen InländerInnen zu, die über kein (ausreichendes) eigenes Einkommen verfügen und nicht bei ihren Eltern wohnen. Sogar SchülerInnen, die "notwendig auswärts untergebracht" sind, weil z.B. die Ausbildungsstätte zu weit vom elterlichen Haushalt entfernt ist, können entsprechende Leistungen beantragen.Auch das Alter spielt eine Rolle: Nur wer seine Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres begonnen hat, erhält auch BAFöG-Leistungen. Ausnahmen sind möglich, wenn es zuvor Hindernisse gab, die angestrebte Ausbildung aufzunehmen.
Die Höhe der gewährten Leistungen hängt von den Lebensumständen des zu Fördernden ab: Je nachdem, ob man bei den Eltern wohnt und abhängig von der Ausbildung wird ein Bedarfssatz von bis zu 643,-€ angenommen, von denen allerdings noch eigene Einkünfte, eigenes Vermögen (über 5.200€) und, sofern man z.B. nicht bereits fünf Jahre berufstätig war, Einkommen der Eltern abgezogen wird. Die Höchstdauer der Förderung ist abhängig vom Ausbildungsgang: Insbesondere für Studenten an Hochschulen gilt, dass ab der vorgesehenen Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis erfolgen muss. Gefördert wird dann bis zum Ende der Regelstudienzeit, wobei danach noch eine Beihilfe zum Studienabschluss auf Kreditbasis beantragt werden kann.
Auch die regulären BAFöG Leistungen werden allerdings nicht immer als "Vollzuschuss" gewährt, sondern sind teilweise zurückzuzahlen: Hochschul-BAFöG setzt sich hälftig aus Vollzuschuss und (zinslos) rückzahlbarem Darlehen zusammen, jedoch gelten bei der Abzahlung einige Einschränkungen. So müssen höchstens 10.000€ zurückgezahlt werden, weiterhin werden Schulden erlassen, wenn man z.B. zu den 30 besten Prozent der Absolventen seines Jahrgangs zählte oder das Darlehen auf einmal abzahlt. Ansonsten beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach Förderungsende einkommensabhängig mit einer Mindestrate von 150,-€. Geförderte SchülerInnen müssen grundsätzlich nichts zurückzahlen.
Die Entscheidung, ob man die Möglichkeiten des BAFöG nutzen möchte, liegt bei jedem selbst. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es handelt sich, zumindest teilweise, um "geschenktes Geld". So muss man nicht oder nur wenig nebenbei arbeiten und kann sich besser auf anstehende Prüfungen konzentrieren. Der Antrag wird dann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung bzw. Studentenwerk gestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert unter www.das-neue-bafoeg.de ausführlich über alle Aspekte der Förderung, und unter www.bafoeg-rechner.de kann sich jede/r Interessierte/r selbst ausrechen, was er oder sie an Förderung erhalten könnte.
Die Höhe der gewährten Leistungen hängt von den Lebensumständen des zu Fördernden ab: Je nachdem, ob man bei den Eltern wohnt und abhängig von der Ausbildung wird ein Bedarfssatz von bis zu 643,-€ angenommen, von denen allerdings noch eigene Einkünfte, eigenes Vermögen (über 5.200€) und, sofern man z.B. nicht bereits fünf Jahre berufstätig war, Einkommen der Eltern abgezogen wird. Die Höchstdauer der Förderung ist abhängig vom Ausbildungsgang: Insbesondere für Studenten an Hochschulen gilt, dass ab der vorgesehenen Zwischenprüfung ein Leistungsnachweis erfolgen muss. Gefördert wird dann bis zum Ende der Regelstudienzeit, wobei danach noch eine Beihilfe zum Studienabschluss auf Kreditbasis beantragt werden kann.
Auch die regulären BAFöG Leistungen werden allerdings nicht immer als "Vollzuschuss" gewährt, sondern sind teilweise zurückzuzahlen: Hochschul-BAFöG setzt sich hälftig aus Vollzuschuss und (zinslos) rückzahlbarem Darlehen zusammen, jedoch gelten bei der Abzahlung einige Einschränkungen. So müssen höchstens 10.000€ zurückgezahlt werden, weiterhin werden Schulden erlassen, wenn man z.B. zu den 30 besten Prozent der Absolventen seines Jahrgangs zählte oder das Darlehen auf einmal abzahlt. Ansonsten beginnt die Rückzahlung fünf Jahre nach Förderungsende einkommensabhängig mit einer Mindestrate von 150,-€. Geförderte SchülerInnen müssen grundsätzlich nichts zurückzahlen.
Die Entscheidung, ob man die Möglichkeiten des BAFöG nutzen möchte, liegt bei jedem selbst. Die Vorteile liegen auf der Hand: Es handelt sich, zumindest teilweise, um "geschenktes Geld". So muss man nicht oder nur wenig nebenbei arbeiten und kann sich besser auf anstehende Prüfungen konzentrieren. Der Antrag wird dann beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung bzw. Studentenwerk gestellt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert unter www.das-neue-bafoeg.de ausführlich über alle Aspekte der Förderung, und unter www.bafoeg-rechner.de kann sich jede/r Interessierte/r selbst ausrechen, was er oder sie an Förderung erhalten könnte.
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