Mittwoch, 9. Oktober 2024

Lösungsmöglichkeiten - wenn Gläubiger die Zahlung sofort verlangen

Wenn Gläubige die Zahlung sofort verlangen, geraten viele Schuldner gleich in Panik. Es gibt verschieden Lösungsmöglichkeiten.

Erste Möglichkeit: Ist der Gläubiger kein Inkassounternehmen und man kommt in etwa vier bis sechs Wochen zu Geld um die Schulden begleichen zu können, sollte man den Brief ignorieren. Der Grund dafür erstens schicken manche Gläubiger noch einen zweiten bis dritten Brief, ohne dass es Konsequenzen gibt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass sie es gleich an ein Inkassounternehmen weiterleiten, bis die aber den ersten Brief schreiben sind ca. sechs Wochen vorbei. Bis dahin hat man das Geld schon überwiesen und kann das dem Inkassounternehmen nachweisen, daher ist man aus dem Schneider.

Zweite Möglichkeit: Ist die Forderung schon bei einem Inkassounternehmen, kann man Ratenzahlung anbieten. Diese akzeptieren alle, wenn man nachweisen kann, dass man nicht liquide ist.

Dritte Möglichkeit: Ist der Gläubiger ein Inkassounternehmen und möchte die Gesamtsumme sofort, weil man die Ratenzahlung nicht eingehalten hat. Kann man noch eine Ratenzahlung anbieten, meist wird das auch noch akzeptiert ohne gerichtlichen Mahnbescheid. Bestimmte Inkassounternehmen, die für ihre Schärfe bekannt sind schicken trotzdem einen, die zweite Ratenzahlung wird aber akzeptiert. Diese Vereinbarung sollte diesmal eingehalten werden, denn es gibt Inkassounternehmen wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid geschickt haben, sofort auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen wenn man wieder nicht zahlt. Die eidesstattliche Versicherung hat wirtschaftliche Folgen bzw. man kann durch den gerichtlichen Mahnbescheid gepfändet werden.

Vierte Möglichkeit: Es gibt Gläubiger, auch Inkassounternehmen, die die Aussetzung von Raten über eine gewisse Zeit akzeptieren.

Fünfte Möglichkeit: Wenn man überhaupt kein Geld hat und nur von Arbeitslosengeld lebt hat man nichts zu verlieren, daher ist die eidesstattliche Versicherung kein Problem. Da bestimmt mehrere Zahlungsverpflichtungen hat, kommt daher nichts mehr der Gerichtsvollzieher teilt gleich dem nächsten Gläubiger der pfänden will mit, dass die eidesstattliche Versicherung abgegeben ist.

Sechste Möglichkeit: Man setzt sich mit dem Gläubiger in Verbindung und erklärt, dass man, wenn die Schulden nicht durch einen Vergleich oder zumindest durch Ratenzahlung abgeleistet werden können, man in Privatinsolvenz gehen müsse." Diese „Drohung“ funktioniert zu 80 %, die Gläubiger lassen sich meistens darauf ein und sind froh, überhaupt ein Drittel zu bekommen, bevor sie gar nichts kriegen.

Siebte Möglichkeit: Wenn alles nichts hilft, wirklich in die Insolvenz zu gehen. Ist die Insolvenz bei Gericht eingereicht, kann man nicht mehr von den Gläubigern gepfändet werden. Man hat allerdings eine sechs jährige Wohlverhaltensphase in der man sich nichts zu schulden kommen lassen darf.

Wichtig: Diese Möglichkeiten sind nur umsetzbar auf normale Forderungen, von z. B. Kaufhäusern, Handyverträge, Supermarkt, usw. nicht auf deliktische Forderungen. Deliktische Forderungen sind Forderungen, die aus einer Straftat entstanden sind z. B. Betrug, Diebstahl, Gerichtsstrafen usw.
 
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