Freitag, 26. April 2024

Gebühren in Baden Württemberg

Es wird für den Verbraucher immer schwieriger im deutschen Gebührendschungel den Überblick zu behalten. Im Folgenden soll an einigen Beispielen erläutert werden, wofür in Baden-Württemberg Gebühren anfallen, und wie hoch diese im Einzelnen sind.

Studiengebühren: Die Studiengebühr beträgt 500 € pro Semester. Hinzu kommen noch 50 - 100 € Studentenwerksbeiträge sowie noch einmal 50 - 100 € Verwaltungsgebühren.

Kindergartengebühren: Diese Gebühren variieren, nicht nur in Baden-Württemberg, von Stadt zu Stadt sehr stark. Während z.B. in Heilbronn seit Beginn des Jahres überhaupt keine Gebühren mehr bezahlt werden müssen, müssen Eltern andernorts sehr tief in Tasche greifen. In Baden-Baden oder Tübingen kostet ein Kindergartenplatz über 1000 € im Jahr.

Rundfunkgebühren: Hierbei handelt es sich um eine Pflichtgebühr, die bundesweit einheitlich geregelt ist und von der GEZ eingezogen wird. Die Höhe dieser Gebühr beträgt aktuell 17,03 €/Monat. Eine weitere Erhöhung auf 17,98 € ist ab 2009 vorgesehen. Die Gebühr wird für den Empfang öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehprogramme fällig.

Abwassergebühren: Die Höhe der Abwassergebühren wird ebenfalls eigenständig von jeder Kommune festgelegt. Die Kommunen sind vom Gemeindetag Baden-Württembergs angehalten, diese kostendeckend zu gestalten. Es soll kein Überschuss auf Kosten der Bürger erzielt werden. Die durchschnittliche Gebühr für Wasser und Abwasser lag in Baden-Württemberg im Jahr 2007 bei 3,95 € pro Kubikmeter. Aber auch hier sind deutliche regionale Unterschiede zu verzeichnen. Die Spanne reichte im vergangenen Jahr von 1,82 € in Fronreute bis hin zu 8,20 € in Widdern.

Müllgebühren: Bei den Müllgebühren wurden die Baden-Württemberger im Jahr 2007 durchschnittlich mit 167 € pro Jahr zur Kasse gebeten. Auch diese Gebühren werden von den jeweiligen Städten und Gemeinden individuell festgelegt.

TÜV-Gebühren: Die Gebührenhöhe für die Haupt- und Abgasuntersuchung hängt von der Fahrzeuggröße ab, und davon, ob es sich um einen Diesel oder einen Benziner handelt. Für die Hauptuntersuchung werden zwischen 35,70 € (Kraftrad) und 47,70 € (Kraftomnibus) fällig. Für Anhänger ohne Bremse sind 19,50 € zu bezahlen, für Sattelanhänger 36,00 €. Bei der Abgasuntersuchung spielt wird zudem zwischen Fahrzeugen mit und ohne Katalysator unterschieden. Fahrzeuge ohne Katalysator sind am günstigsten und kosten 24,60 €. Für Fahrzeuge mit U-Katalysator sind 28,30 € zu bezahlen und für einen geregelten Katalysator werden schon 37,00 € fällig. Am meisten müssen Halter von Diesel- und Nutzfahrzeugen bezahlen. Je nach Gewicht reicht die Gebühr von 40,40 € (bis 3,5 t) über 56,70 € (bis 7,5 t) bis hin zu 74,70 € (bis 12,0 t).
 
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