Samstag, 27. April 2024

Durch Short-Verkauf von fallenden Kursen profitieren

Wer sich für den Kauf von Aktien entscheidet, der erwartet in der Regel steigende Kurse. Bekanntlich ist es jedoch in der Praxis so, dass Aktienkurse keineswegs nur steigen, sondern dass sie selbstverständlich ebenso über einen längeren Zeitraum hinweg fallen können. Die meisten Bankkunden haben ausschließlich die Möglichkeit, Aktien an der Börse zu kaufen. Daher ist es bei der Mehrzahl der Anleger auch so, dass diese im Aktienbereich nur von steigenden Kursen profitieren können. Manchen Kunden geben die Banken und Broker jedoch die Möglichkeit, auf direktem Wege von fallenden Aktienkursen zu profitieren. Möglich wird dies durch einen sogenannten Short-Verkauf, der auch unter der Bezeichnung Leerverkauf bekannt ist.

Bei einem solchen Leerverkauf veräußert der Kunde Aktien, die er überhaupt nicht besitzt. Sollten die Aktienkurse nach dem Verkauf fallen, so könnte sich der Kunde später zu günstigeren Kursen mit den benötigten Aktien eindecken und auf diese Weise einen Gewinn erzielen. Denn in diesem Fall hat der Kunde die Aktien zu einem höheren Preis verkauft, als er später für den Kauf der Wertpapiere zahlen muss. Der Short-Verkauf ist mit erheblichen Risiken verbunden. Das große Risiko besteht nämlich darin, dass der Aktienkurs nach dem Verkauf nicht fällt, sondern steigt. In diesem Fall müsste der Kunde also deutlich mehr Geld aufwenden, um sich mit den Aktien einzudecken, sodass im Endeffekt ein mitunter nicht unerheblicher Verlust entsteht. In der Praxis gibt es zudem noch einen ganz wichtigen Unterschied zwischen einem gedeckten und einem ungedeckten Leerverkauf. Besonders die ungedeckten Leerverkäufe sind in vielen europäischen Ländern bereits verboten, da diese mit einem sehr hohen Risiko verbunden sind.

Ein ungedeckter Leerverkauf beinhaltet nämlich, dass der Kunde wirklich Aktien verkauft, ohne diese im Depot zu haben. Es werden also im Grunde Wertpapiere gehandelt, die gar nicht existent sind. Etwas geringer ist das Risiko hingegen beim gedeckten Leerverkauf. Dieser Short-Verkauf läuft so ab, dass der Kunde zwar zunächst auch hier Aktien verkauft, die er nicht im Depot hat. Gleichzeitig leiht sich der Kunde die entsprechenden Aktien aber von einer anderen Person bzw. von einem anderen Unternehmen, sodass der Aktienverkauf in diesem Sinne durch die geliehenen Aktien gedeckt ist. Dennoch besteht natürlich auch hier das Risiko, dass der Kurs der Aktie nach dem Verkauf steigt, sodass der Kunde nach Ende der Aktienleihe die Position zu höheren Kursen eindecken muss. Darüber hinaus fallen bei der Leihe von Aktien auch noch Leihgebühren an, die je nach Wertpapier nicht unerheblich sein können.
 
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