Freitag, 26. April 2024

Eine Zahlung per Scheck vornehmen

Ein bekanntes Problem bei Geschäften aller Art ist die Form der Bezahlung. Zwar behauptet der Volksmund "nur Bares ist Wahres", den Zahlenden stellt dies jedoch oft vor Herausforderungen: Was, wenn man die entsprechende Summe nicht dabei hat, der Weg zur Bank zu weit ist oder man sich einfach scheut, große Mengen Bargeld mit sich herumzutragen? Es gibt zahlreiche Antworten auf diese Frage, und eine der traditionellsten Methoden der bargeldlosen Zahlung ist der Scheck.

Es handelt sich hierbei um ein Wertpapier, dessen Vordruck jede/r Inhaber/in eines Girokontos von der kontoführenden Bank erhalten kann. Ergänzt um Angaben zum Betrag des Schecks, Datum und Unterschrift, wird er zur Zahlungsanweisung, d.h. der Begünstigte bzw. Scheck-Empfänger (der auf dem Formular ebenfalls genannt werden kann) erhält gegen Vorlage bei der Bank des Bezogenen bzw. Scheck-Ausstellers die entsprechende Summe von dessen Konto ausgezahlt. Es handelt sich dann um einen so genannten Barscheck.

Wahlweise gibt es auch die Möglichkeit, den Scheck auf ein Girokonto einzuzahlen. Ein solcher Verrechnungsscheck wird dann von der Bank des Begünstigten zur Bank des Bezogenen geschickt, die das Geld anweist und es schließlich auf das Konto des Begünstigten gelangt. Da zunächst unklar ist, ob der Scheck auch gedeckt ist, d.h. ob das Konto des Bezogenen auch die erforderliche Deckung aufweist, kann der Begünstigte erst dann über den Betrag verfügen, wenn das Geld tatsächlich eingetroffen ist (in der Regel nach 10 Werktagen).

Hier wird bereits eine Schwachstelle des Bezahlens per Scheck deutlich, die zumindest den Scheck-Empfänger bzw. Begünstigten betrifft: Dieser kann, bis er den Scheck einlöst, nicht sicher sein, dass er das Geld tatsächlich erhält. Aus diesem Grunde hat man in der Vergangenheit verschiedene Zahlungsgarantie-Mechanismen ersonnen. Mittlerweile sind diese jedoch weitgehend von der Zahlung per ec- oder Kreditkarte abgelöst worden, die auch die stärkste Alternative zur Scheckzahlung darstellen dürften.

Ähnlich wie Schecks können auch sie bei Verlust gesperrt werden, und in der Handhabung sind sie sogar noch komfortabler. Kosten fallen für Privatkunden gewöhnlich weder für Schecks noch für ec-Karten an, daher macht auch dies keinen Unterschied. Was Kreditkarten betrifft, sollte man sich bei verschiedenen Anbietern erkundigen, auch hier gibt es kostenfreie Angebote.

Ist eine Kartenzahlung - z.B. bei Geschäften unter Privatpersonen - nicht möglich, und will man sich auch nicht auf eine Überweisung verlassen, kann der Scheck nach wie vor eine sinnvolle Variante sein. Jedoch sollte man sich als Empfänger sicherheitshalber die Personalien des Ausstellers notieren, und diese auch herausgeben, wenn man als Scheck-Aussteller dazu aufgefordert wird.
 
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