Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Eine Aufforderung zur Zahlung erhalten
Hat man eine Bestellung getätigt oder eine Dienstleistung in Anspruch genommen, so muss man für die erhaltene Ware oder für den erhaltenen Service auch die Kosten übernehmen. Erfolgte die Bestellung oder die Beauftragung mit Zahlung per Rechnung, so hat man einen gewissen Spielraum, was den genauen Überweisungszeitraum betrifftDies ist natürlich gerade in Zeiten finanzieller Engpässe verlockend, jedoch sollte man nie außer Acht lassen, dass geforderte Kosten kurz darauf fällig werden und ggf. entstandene Mahngebühren recht happig ausfallen können. Man sollte demnach immer nur so viel kaufen, bestellen oder in Anspruch nehmen, wie man in der Lage ist, in absehbarer Zeit zu begleichen.
Erhält man eine Rechnung, so ist die Zahlung grundsätzlich sofort fällig, da man die Leistung in Form von Ware oder Dienstleistung schon erhalten hat. Meist geben die Unternehmen jedoch in ihren Schreiben an, bis wann die Zahlung erfolgen soll. Dies ist in den meisten Fällen eine Frist von zwei Wochen. Um Überschneidungen von Zahlungen und Mahnungen zu vermeiden, werden die Unternehmen erst etwa 1-2 Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist tätig.
Hierbei unterscheiden sich die weiteren Abläufe von Unternehmen zu Unternehmen. Nachdem der Zahlungseingang ausgeblieben ist, versenden einige Firmen zunächst eine Zahlungserinnerung mit einer weiteren Frist von etwa 2 Wochen. Andere Firmen erstellen in einem solchen Fall umgehend eine Mahnung, die dann auch Mahngebühren enthält. Die Höhe solcher Mahngebühren kann bereits im Vorfeld den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entnommen werden. Außerdem wird diese Höhe nach eigenem Ermessen festgelegt. Das bedeutet, dass einige Unternehmen in der ersten Mahnstufe beispielsweise 3 Euro Mahngebühren aufrechnen, andere Unternehmen wenden in der ersten Mahnstufe bereits 10 Euro Mahngebühren an.
Auch der weitere Ablauf des Mahnverfahrens sollte den AGB zu entnehmen sein. Hierbei bleibt es den Unternehmen selbst überlassen, ob sie ein zwei oder ein dreistufiges Mahnsystem anwenden. Dies bedeutet, dass das Mahnverfahren meist entweder nach zwei oder nach drei Mahnungen und ohne verzeichneten Zahlungseingang an einen Inkassodienst abgegeben werden. Natürlich steigen die Mahngebühren pro Mahnstufe deutlich an, um den Kunden die Dringlichkeit der Zahlung zu verdeutlichen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine Zahlung um einige Wochen herausgezögert werden kann. Nimmt man Mahngebühren in kauf, so können sogar einige wenige Monate vergehen, ehe die Kosten ins unermessliche steigen. Allerdings sollte man stets beachten, dass derartige Mahngebühren vermieden werden sollten und dass ein Mahnverfahren im Allgemeinen mit horrenden Kosten verbunden ist. Zudem ist ein solches wirtschaften für die Unternehmen schädigend und birgt die Gefahr, in Schulden zu geraten.
Erhält man eine Rechnung, so ist die Zahlung grundsätzlich sofort fällig, da man die Leistung in Form von Ware oder Dienstleistung schon erhalten hat. Meist geben die Unternehmen jedoch in ihren Schreiben an, bis wann die Zahlung erfolgen soll. Dies ist in den meisten Fällen eine Frist von zwei Wochen. Um Überschneidungen von Zahlungen und Mahnungen zu vermeiden, werden die Unternehmen erst etwa 1-2 Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist tätig.
Hierbei unterscheiden sich die weiteren Abläufe von Unternehmen zu Unternehmen. Nachdem der Zahlungseingang ausgeblieben ist, versenden einige Firmen zunächst eine Zahlungserinnerung mit einer weiteren Frist von etwa 2 Wochen. Andere Firmen erstellen in einem solchen Fall umgehend eine Mahnung, die dann auch Mahngebühren enthält. Die Höhe solcher Mahngebühren kann bereits im Vorfeld den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entnommen werden. Außerdem wird diese Höhe nach eigenem Ermessen festgelegt. Das bedeutet, dass einige Unternehmen in der ersten Mahnstufe beispielsweise 3 Euro Mahngebühren aufrechnen, andere Unternehmen wenden in der ersten Mahnstufe bereits 10 Euro Mahngebühren an.
Auch der weitere Ablauf des Mahnverfahrens sollte den AGB zu entnehmen sein. Hierbei bleibt es den Unternehmen selbst überlassen, ob sie ein zwei oder ein dreistufiges Mahnsystem anwenden. Dies bedeutet, dass das Mahnverfahren meist entweder nach zwei oder nach drei Mahnungen und ohne verzeichneten Zahlungseingang an einen Inkassodienst abgegeben werden. Natürlich steigen die Mahngebühren pro Mahnstufe deutlich an, um den Kunden die Dringlichkeit der Zahlung zu verdeutlichen.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass eine Zahlung um einige Wochen herausgezögert werden kann. Nimmt man Mahngebühren in kauf, so können sogar einige wenige Monate vergehen, ehe die Kosten ins unermessliche steigen. Allerdings sollte man stets beachten, dass derartige Mahngebühren vermieden werden sollten und dass ein Mahnverfahren im Allgemeinen mit horrenden Kosten verbunden ist. Zudem ist ein solches wirtschaften für die Unternehmen schädigend und birgt die Gefahr, in Schulden zu geraten.
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