Samstag, 5. Oktober 2024
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Wie lange darf eine rechtzeitige Zahlung dauern?
Erwirbt sich ein Käufer ein Produkt, ohne gleich dafür zu bezahlen so bezeichnet man dies als Kauf auf Rechnung. Der Käufer geht mit dem Verkäufer ein Geschäft ein, indem der Käufer dem Verkäufer garantiert innerhalb einer Frist von generell zwei Wochen die Ware zu bezahlen. Dies muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein, da bei vielen Bestellungen mit der Lieferung auch gleich eine Zahlung verlangt wird.Es gibt aber heutzutage auch viele Versandhäuser, die dem Kunden eine so genannte Zahlpause anbieten. Bei Nutzung einer Zahlpause hat der Kunde meist zwei oder drei Monate Zeit um den Betrag zu bezahlen. Im Gegenzug dafür zahlt er Zinsen. Erfolgt der Kauf ohne eine solche Zahlpause, sollte der Betrag innerhalb von zwei Wochen nach Warenlieferung bezahlt werden, wenn nicht anders vereinbart.
Jeder Händler hat hierbei seine ganz eigenen Bestimmungen. Versäumt ein Käufer den Zahlungstermin erfolgt meist nach ein bis zwei Wochen die erste Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung. Auf diese werden dann Mahngebühren und manchmal auch Portokosten aufgeschlagen. Reagiert der Käufer auf dieses Schreiben nicht und leistet er auch keine Zahlung nach dieser ersten Mahnung, folgt meist ein bis zwei Wochen später die zweite Mahnung. Gesetzlich sind die Händler nicht verpflichtet zwei Mahnungen auszustellen. Laut Gesetz sind sie nur zu einer Zahlungserinnerung verpflichtet, bevor sie weitere Schritte einleiten können. Es gibt auch einige Ausnahmen, die sogar noch eine dritte und vierte Zahlungserinnerung an den Käufer schicken, um ihn doch noch zur Zahlung zu bewegen.
Grundsätzlich werden auf jedes Mahnschreiben Kosten für den Käufer entstehen, so dass sich allein durch diese zwei Zahlungserinnerungen schnell eine zusätzliche Summe von 30 € ergeben kann. Dies muss aber nicht sein, wenn der Käufer sich rechtzeitig, am besten noch vor der ersten Mahnung mit dem Verkäufer beziehungsweise Händler in Verbindung setzt und ihm seine finanzielle Situation erklärt, die zurzeit eine Zahlung unmöglich macht.
Es gibt nur wenige Verkäufer oder Unternehmen, die in solch einem Fall keine Stundung des Betrages auf einen kurzen Zeitraum gewähren, da sie selbst kein Interesse haben ihr Geld gerichtlich einklagen zu müssen. Dies verursacht nicht nur Kosten, sondern kostet auch viel Zeit. Der Käufer sollte sich nach der Gewährung dieser Stundung allerdings an den neu vereinbarten Zahlungstermin halten, da kaum ein Verkäufer oder ein Unternehmen eine solche Stundung ein zweites Mal befürworten.
Kann oder will der Käufer die fällige Forderung nicht bezahlen, bleibt dem Unternehmen oder dem Verkäufer keine andere Möglichkeit, als sein Geld gerichtlich einzuklagen. Dies geschieht zunächst mit einem Mahnbescheid. Auf diesen Mahnbescheid folgt ein Vollstreckungsbescheid und mit diesem Vollstreckungsbescheid hat der Gläubiger einen Titel erwirkt, den er 30 jahrelang gegen den Schuldner wirksam machen kann. Zudem hat der Gläubiger auch noch die Möglichkeit das Geld anhand der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bei zuführen.
Andere Möglichkeiten um an sein Geld zu kommen, sind auch die Lohnpfändungen oder die Pfändung der späteren Rente. Alle diese Dinge kosten sehr viel Geld und können den vielleicht vorher geringen Rechnungsbetrag schnell in die Höhe treiben. Einigt sich ein Schuldner rechtzeitig mit seinen Gläubigern, können all diese Dinge vermieden werden, was nicht nur für den Schuldner sondern auch für den Gläubiger viel Zeit und Kosten erspart.
Jeder Händler hat hierbei seine ganz eigenen Bestimmungen. Versäumt ein Käufer den Zahlungstermin erfolgt meist nach ein bis zwei Wochen die erste Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung. Auf diese werden dann Mahngebühren und manchmal auch Portokosten aufgeschlagen. Reagiert der Käufer auf dieses Schreiben nicht und leistet er auch keine Zahlung nach dieser ersten Mahnung, folgt meist ein bis zwei Wochen später die zweite Mahnung. Gesetzlich sind die Händler nicht verpflichtet zwei Mahnungen auszustellen. Laut Gesetz sind sie nur zu einer Zahlungserinnerung verpflichtet, bevor sie weitere Schritte einleiten können. Es gibt auch einige Ausnahmen, die sogar noch eine dritte und vierte Zahlungserinnerung an den Käufer schicken, um ihn doch noch zur Zahlung zu bewegen.
Grundsätzlich werden auf jedes Mahnschreiben Kosten für den Käufer entstehen, so dass sich allein durch diese zwei Zahlungserinnerungen schnell eine zusätzliche Summe von 30 € ergeben kann. Dies muss aber nicht sein, wenn der Käufer sich rechtzeitig, am besten noch vor der ersten Mahnung mit dem Verkäufer beziehungsweise Händler in Verbindung setzt und ihm seine finanzielle Situation erklärt, die zurzeit eine Zahlung unmöglich macht.
Es gibt nur wenige Verkäufer oder Unternehmen, die in solch einem Fall keine Stundung des Betrages auf einen kurzen Zeitraum gewähren, da sie selbst kein Interesse haben ihr Geld gerichtlich einklagen zu müssen. Dies verursacht nicht nur Kosten, sondern kostet auch viel Zeit. Der Käufer sollte sich nach der Gewährung dieser Stundung allerdings an den neu vereinbarten Zahlungstermin halten, da kaum ein Verkäufer oder ein Unternehmen eine solche Stundung ein zweites Mal befürworten.
Kann oder will der Käufer die fällige Forderung nicht bezahlen, bleibt dem Unternehmen oder dem Verkäufer keine andere Möglichkeit, als sein Geld gerichtlich einzuklagen. Dies geschieht zunächst mit einem Mahnbescheid. Auf diesen Mahnbescheid folgt ein Vollstreckungsbescheid und mit diesem Vollstreckungsbescheid hat der Gläubiger einen Titel erwirkt, den er 30 jahrelang gegen den Schuldner wirksam machen kann. Zudem hat der Gläubiger auch noch die Möglichkeit das Geld anhand der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers bei zuführen.
Andere Möglichkeiten um an sein Geld zu kommen, sind auch die Lohnpfändungen oder die Pfändung der späteren Rente. Alle diese Dinge kosten sehr viel Geld und können den vielleicht vorher geringen Rechnungsbetrag schnell in die Höhe treiben. Einigt sich ein Schuldner rechtzeitig mit seinen Gläubigern, können all diese Dinge vermieden werden, was nicht nur für den Schuldner sondern auch für den Gläubiger viel Zeit und Kosten erspart.
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