Mittwoch, 9. Oktober 2024
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Wann tritt die Verjährung einer Zahlung auf?
Jeder Unternehmer muss mit einem unberechenbaren Risiko leben, Kunden mit einer schlechten Zahlungsmoral! Nicht jeder Käufer nimmt seine Zahlungsverpflichtung so ernst wie es nötig wäre, dadurch entstehen für Unternehmer Gefahren ihren rechtmäßigen Zahlungsanspruch zu verlieren!Es handelt sich um das ungeliebte Thema bei Gläubigern: "Die Verjährung von Ansprüchen"! Verjährt sind Ansprüche die nach einer bestimmten Zeit von Gläubiger beim Schuldner nicht geltend gemacht wurden. Mit Eintritt der Verjährung entfällt die Zahlungspflicht des Schuldners! Der Schuldner hat somit das Recht seine Zahlung zu verweigern, der Gläubiger hat in diesem Fall keinerlei Anspruch mehr auf die vertraglich vereinbarten Zahlungen durch den Schuldner!
Es kann ärgerlich sein wenn man als Gläubiger nicht auf diese wichtige Frist achtet, so kann man schnell auf seinen Kosten sitzen bleiben. Die Zahlungspflicht des Schuldners besteht zwar grundsätzlich, jedoch gibt es verschiedene Faktoren die eine Zahlungsbefreiung durch die so genannte Verjährung hervorrufen kann!
In der Regel beträgt die Verjährungszeit 3 Jahre, in bestimmten Fällen kann Sie sogar 10 Jahre betragen! Die maximale Dauer bei z. B. Schadensersatzansprüchen beträgt sogar 30 Jahre! Eine Frist von 10 Jahren besteht wenn der Schuldner nicht aufzufinden ist, oder es bisher nicht klar war das ein Anspruch auf eine Zahlung besteht!
Die Verjährung beginnt am 31. Dezember um 24.00 Uhr (mit Ablauf dessen) und endet auch mit Ablauf des 31. Dezember in dem Jahr an dem die Frist endet! Daher wird Sie auch Jahresendverjährung genannt! Somit würden Schulden vom 01.01.2008 bei einer dreijährigen Frist am 31.12.2011 verjähren.
Der Schuldner kann jedoch Maßnahmen ergreifen die eine Verjährung von seinen Ansprüchen verhindert! Sie wird somit unterbrochen, die Frist beginnt somit erneut! Mit einer Zustellung von Mahnungen wird dies erreicht, auch das erheben einer Klage durch den Gläubiger führt zur Unterbrechung der Verjährungsfrist!
Die Verjährung kann vertraglich oder gesetzlich verankert sein! Für bestimmtes wirtschaftliches handeln z.B im Waren und Dienstleistungsverkehr sind vom Gesetzgeber Verjährungsfristen gesetzlich vorgeschrieben! In der Regel sind allerdings die meisten zivilrechtlichen Ansprüche vom Gesetzgeber vorgegebene Verjährungsangelegenheiten!
Da es bei Verjährungsstreitigkeiten sehr viele verschiedene Faktoren und Fristen zu beachten gilt, ist es immer ratsam bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt zu Raten zu ziehen, da man eine Verjährung nicht immer pauschalisieren kann!
Es kann ärgerlich sein wenn man als Gläubiger nicht auf diese wichtige Frist achtet, so kann man schnell auf seinen Kosten sitzen bleiben. Die Zahlungspflicht des Schuldners besteht zwar grundsätzlich, jedoch gibt es verschiedene Faktoren die eine Zahlungsbefreiung durch die so genannte Verjährung hervorrufen kann!
In der Regel beträgt die Verjährungszeit 3 Jahre, in bestimmten Fällen kann Sie sogar 10 Jahre betragen! Die maximale Dauer bei z. B. Schadensersatzansprüchen beträgt sogar 30 Jahre! Eine Frist von 10 Jahren besteht wenn der Schuldner nicht aufzufinden ist, oder es bisher nicht klar war das ein Anspruch auf eine Zahlung besteht!
Die Verjährung beginnt am 31. Dezember um 24.00 Uhr (mit Ablauf dessen) und endet auch mit Ablauf des 31. Dezember in dem Jahr an dem die Frist endet! Daher wird Sie auch Jahresendverjährung genannt! Somit würden Schulden vom 01.01.2008 bei einer dreijährigen Frist am 31.12.2011 verjähren.
Der Schuldner kann jedoch Maßnahmen ergreifen die eine Verjährung von seinen Ansprüchen verhindert! Sie wird somit unterbrochen, die Frist beginnt somit erneut! Mit einer Zustellung von Mahnungen wird dies erreicht, auch das erheben einer Klage durch den Gläubiger führt zur Unterbrechung der Verjährungsfrist!
Die Verjährung kann vertraglich oder gesetzlich verankert sein! Für bestimmtes wirtschaftliches handeln z.B im Waren und Dienstleistungsverkehr sind vom Gesetzgeber Verjährungsfristen gesetzlich vorgeschrieben! In der Regel sind allerdings die meisten zivilrechtlichen Ansprüche vom Gesetzgeber vorgegebene Verjährungsangelegenheiten!
Da es bei Verjährungsstreitigkeiten sehr viele verschiedene Faktoren und Fristen zu beachten gilt, ist es immer ratsam bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt zu Raten zu ziehen, da man eine Verjährung nicht immer pauschalisieren kann!
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