Freitag, 19. April 2024

Zahlung - Arbeitslosengeld erhalten

Es kommt oft wie ein Blitz aus heiterem Himmel: Kündigung. Arbeitsplatzverlust, wie geht es weiter? Die erste und wichtigste Regel in solch einer Situation lautet: kühlen Kopf bewahren und sich sofort beim Arbeitsamt - seit einiger Zeit umbenannt in Bundesagentur für Arbeit - zu melden. Denn erst ab dem Zeitpunkt der Meldung einer Arbeitslosigkeit ist der Arbeitssuchende berechtigt, die Zahlung von Arbeitslosengeld zu erhalten. Auch wenn die Arbeitslosigkeit noch in der Zukunft liegt, aber durch die Kündigung schon abzusehen ist, sollte eine Meldung sofort erfolgen.

Ist eine Arbeitslosigkeit hingegen schon eingetreten, die Agentur für Arbeit jedoch noch nicht informiert, verfällt der gesetzlich geregelte Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen letztem Arbeitstag und erster Meldung der Arbeitslosigkeit. Dies kann schnell einige hundert Euro kosten. Eile ist also geboten.

Die Agentur für Arbeit empfiehlt den Antrag mit allen Unterlagen möglichst persönlich abzugeben. Etwaige offene Fragen können dann vom Berater der Agentur sofort beantwortet werden. Naturgemäß werden bei den Agenturen für Arbeit Leistungsanträge in großer Zahl gestellt, aus diesem Grund kann die Antragsbearbeitung bereits eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Ebenfalls ist es wichtig sich an seine Agentur für Arbeit vor Ort zu wenden. Welche Agentur zuständig ist lässt sich leicht im Internet ermitteln. Eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg zu richten, ist hingegen verschwendete Zeit. Erst wenn der Antrag vollständig bearbeitet und bewilligt ist, kann die Zahlung von Arbeitslosengeld erfolgen.

Im eigentlichen Antragsverfahren soll es dem Antragssteller so einfach wie möglich gemacht werden. Der grundlegende Schritt ist das Ausfüllen des Grundantrages, der sich in seiner Fragestellung auf das Arbeitslosengeld als Regelleistung konzentriert. Der Grundantrag ist nur in der zuständigen Agentur für Arbeit zu erhalten und steht nicht im Internet zur Verfügung. Basierend auf dem Grundantrag prüft die Agentur für Arbeit, welche Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben worden sind.

Wichtig ist, sich beim bisherigen Arbeitgeber rechtzeitig um eine Arbeitsbescheinigung zu bemühen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses auszustellen. Wichtig ist dabei, dass die Arbeitsbescheinigung vollständig und richtig ausgefüllt wird.

Bei der Antragsstellung sind einige wichtige Unterlagen mitzubringen: der Personalausweis, eine Arbeitsbescheinigung, das Kündigungsschreiben, wenn vorhanden, die letzten Arbeitspapiere, die Lohnsteuerkarte, gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über frühere Leistungsbezüge (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit gestellt, gegebenenfalls auch Bescheinigung über Bezug von Krankengeld. Ein Anruf vor dem eigentlichen Besuch der Arbeitsagentur kann dann auch zusätzliche und unnötige Wege sparen.
 
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