Samstag, 5. Oktober 2024
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Die Fälligkeit einer Zahlung missachten
Wer einen Vertrag eingeht, muss die Zahlung der fälligen Rechnungen gewährleisten können. Ein wachsendes Problem der deutschen Bevölkerung ist jedoch die Verschuldung von Privathaushalten. Immer mehr Menschen geben wesentlich mehr Geld aus, als sie einnehmen und geraten durch dieses Verhalten in die Schuldenfalle.Eine Rechnung für eine erbrachte Leistung oder eine verkaufte Ware wird in der Regel 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Die Zahlung sollte spätestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein, da der Vertragspartner ansonsten berechtigt ist Forderung anzumahnen. Wird eine Mahnung ausgestellt entstehen Mahnkosten, die vom säumigen Zahler getragen werden müssen. Die erste Mahnung ist in der Regel noch freundlich geschrieben und das Unternehmen geht von einer versehentlich ausbleibenden Zahlung aus. Wird jedoch weiterhin keine Zahlung geleistet, erfolgt innerhalb kürzester Zeit die zweite Mahnung, ebenfalls wieder mit Veranschlagung einer Mahngebühr.
Nach Erhalt der zweiten Mahnung sollte die Rechnung spätestens ausgeglichen werden, da der Vertragspartner ansonsten berechtigt ist, ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung des Geldes zu beauftragen. Für das hinzu ziehen des Inkassounternehmens fallen weitere Gebühren an, die empfindlich höher liegen als die vorangegangenen Mahngebühren. Inkassounternehmen gehen in der Regel nach einem festen System vor.
Zunächst wird der Schuldner freundlich aber bestimmt dazu aufgefordert die Rechnung nebst der angefallenen Gebühren umgehend zu begleichen. Meist wird zu diesem Zeitpunkt bereits eine Ratenzahlung angeboten, wenn dies der einzige Weg zur Begleichung der Rechnung ist. Allerdings werden für jeden Tag Zinsen berechnet, wodurch die Gesamtsumme nochmals erhöht wird.
Reagiert ein säumiger Kunde auch nicht auf Schreiben des Inkassounternehmens wird es schnell problematisch. Nachdem der Inkassodienst einige Male zur Zahlung aufgefordert hat, wird die Rechnung an einen Anwalt übergeben. Wie hoch Anwaltsgebühren sind ist fast jedem Menschen bewusst und wieder müssen diese Gebühren vom Schuldner getragen werden. Der Anwalt kann jedoch mehr als nur anmahnen, er kann einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirken, der dem Gläubiger 30 Jahre lang die Vollstreckung ermöglicht. Zuerst wird ein Mahnbescheid erstellt, 14 Tage später wird der Vollstreckungsbescheid erlassen. Jetzt dauert es nicht mehr lange, bis der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.
Eine Rechnung nicht pünktlich zu zahlen stellt erst einmal kein Problem dar, wenn der Verbraucher spätestens nach Erhalt der zweiten Mahnung in der Lage ist, die Forderung auszugleichen. Es ist nicht empfehlenswert nach der zweiten Mahnung noch lange zu warten, da bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet sein könnte.
Nach Erhalt der zweiten Mahnung sollte die Rechnung spätestens ausgeglichen werden, da der Vertragspartner ansonsten berechtigt ist, ein Inkassounternehmen mit der Beitreibung des Geldes zu beauftragen. Für das hinzu ziehen des Inkassounternehmens fallen weitere Gebühren an, die empfindlich höher liegen als die vorangegangenen Mahngebühren. Inkassounternehmen gehen in der Regel nach einem festen System vor.
Zunächst wird der Schuldner freundlich aber bestimmt dazu aufgefordert die Rechnung nebst der angefallenen Gebühren umgehend zu begleichen. Meist wird zu diesem Zeitpunkt bereits eine Ratenzahlung angeboten, wenn dies der einzige Weg zur Begleichung der Rechnung ist. Allerdings werden für jeden Tag Zinsen berechnet, wodurch die Gesamtsumme nochmals erhöht wird.
Reagiert ein säumiger Kunde auch nicht auf Schreiben des Inkassounternehmens wird es schnell problematisch. Nachdem der Inkassodienst einige Male zur Zahlung aufgefordert hat, wird die Rechnung an einen Anwalt übergeben. Wie hoch Anwaltsgebühren sind ist fast jedem Menschen bewusst und wieder müssen diese Gebühren vom Schuldner getragen werden. Der Anwalt kann jedoch mehr als nur anmahnen, er kann einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirken, der dem Gläubiger 30 Jahre lang die Vollstreckung ermöglicht. Zuerst wird ein Mahnbescheid erstellt, 14 Tage später wird der Vollstreckungsbescheid erlassen. Jetzt dauert es nicht mehr lange, bis der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht.
Eine Rechnung nicht pünktlich zu zahlen stellt erst einmal kein Problem dar, wenn der Verbraucher spätestens nach Erhalt der zweiten Mahnung in der Lage ist, die Forderung auszugleichen. Es ist nicht empfehlenswert nach der zweiten Mahnung noch lange zu warten, da bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet sein könnte.
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