Samstag, 5. Oktober 2024

Die Zahlung von Elterngeld erhalten

Seit dem 01. Januar 2007 ist das neue Elterngeldgesetz in Kraft getreten. Aber mit in Krafttreten dieses Gesetzes sind auch viele Fragen aufgeworfen worden, die nicht immer leicht zu beantworten sind. Wer hat Anspruch auf das Elterngeld? Wo wird es beantragt? Wie viel Elterngeld erhält man? Wie lange gibt es Elterngeld? All dies sind Fragen, die sich werdende Mütter stellen und die oft erst beantwortet werden, nachdem sie ziemlich viel Papierkrieg hinter sich gebracht haben.

Zunächst einmal ist es ja so, dass eine Frau wenn sie berufstätig ist und schwanger wird, dies ihrem Arbeitgeber mitteilen muss. Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt dann der Mutterschutz der werdenden Mutter, das heißt das sie von nun an zu Hause bleiben darf. Ab dem Zeitpunkt erhält sie von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld, dies sind 13,00 € pro Tag. Der Rest bis zu ihrem monatlichen Nettolohn wird ihr vom Arbeitgeber aufgestockt. Diese Regelung gilt bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes. So lange erhält man Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und die Nettoaufstockung des Arbeitgebers.

Anspruch auf Elterngeld hingegen hat man direkt mit der Geburt des Kindes. Das Elterngeld wird für 12 Monate nach der Geburt des Kindes gewährt, also genau bis zu dem Tag, an welchem das Kind ein Jahr alt werden wird. Für berufstätige Frauen beträgt das Elterngeld 67 % von ihrem Nettolohn. Hier wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate gerechnet. Lag das Nettoentgelt der berufstätigen Mutter unter 1.000,00 € so erhöht sich der Prozentsatz noch etwas. Für nicht berufstätige Mütter beträgt das Elterngeld 300,00 € pro Monat.

Da aber ja bei berufstätigen Müttern in den ersten acht Wochen nach der Geburt noch die Nettoaufstockung des Arbeitgebers gezahlt wird, erhält man hier noch kein Elterngeld, weil die Einkünfte durch Mutterschaftsgeld und Nettoaufstockung des Arbeitgebers höher sind. Nach den acht Wochen erhält man dann Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes, also genau zehn Monate. Wer möchte, sich das Elterngeld auch auf zwei Jahre verteilen lassen, man erhält dann jeweils den hälftigen Betrag. Für Mütter, die bereits Kinder haben, welche unter drei Jahren alt sind, erhält man zusätzlich noch mal einen Geschwisterbetrag von 75,00 € monatlich.

Das Elterngeld wird bei der zuständigen Stelle beantragt, in der Regel ist dies die Kreisverwaltung. Dort erhält man die notwendigen Formulare, kann sie aber auch im Internet runterladen. Diese sollte man ausfüllen und in den ersten sechs Wochen nach Geburt zurückschicken. Dann erhält man das gewünschte Elterngeld.
 
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