Dienstag, 21. Januar 2025
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Von der Steuer Sonderausgaben absetzen
Die meisten Menschen denken, die Werbungskosten seien die einzigen Kosten, die sich steuerlich tatsächlich bemerkbar machen. Doch auch die Sonderausgaben lassen die Steuerlast des Einzelnen teilweise massiv sinken. Sie beinhalten sehr viele Kosten, die über die Werbungskosten überhaupt nicht abgedeckt wären, sodass man hier durchaus davon ausgehen kann, mit Hilfe der Sonderausgaben hohe Einsparungen zu erzielen.Zu den Sonderausgaben zählen viele der Beiträge zu Versicherungen, insbesondere zu den Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen. Neben den gesetzlichen Vorsorgebeiträgen, die für die Rentenversicherung entstehen, kann man ebenso freiwillige Beiträge zu einer freiwilligen Rentenversicherung absetzen. Diese zählen genauso zu den Sonderausgaben und senken demzufolge das zu versteuernde Einkommen, sowie die darauf anfallende Steuer selbst. Generell können die Sonderausgaben der Vorsorgebeiträge allerdings nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag abgesetzt werden. Alles was darüber hinaus geht, kann steuerlich keine Berücksichtigung mehr finden.
Obwohl nun diese Beiträge besonders wichtig im Zusammenhang mit den Sonderausgaben sind, wird man nicht nur diese bei den Sonderausgaben absetzen können. Ebenso ist es möglich, verschiedene weitere Kosten abzusetzen. Die Kosten, die für den Steuerberater anfallen, zählen ebenso als Sonderausgaben, wie der Unterhalt für den Ehegatten. Gut 13.000 Euro jährlich können hier steuerlich mindernd geltend gemacht werden. Diese Absetzbarkeit ist allerdings nur dann möglich, wenn der Partner, der den Unterhalt erhält, dem Ganzen auch zustimmt. Deshalb ist es ratsam, vor der Angabe von Unterhaltszahlungen in der jährlichen Erklärung zur Steuer das Einverständnis des Partners einzuholen.
Weiterhin können Kosten, die für die Ausbildung anfallen, abgesetzt werden. Damit sind ausschließlich Maßnahmen gemeint, die der Erlernung von Wissen dienen, so gilt die Berufsausbildung, aber auch das Studium als Ausbildung, eine spätere Weiterbildung hingegen nicht. Bis zu 4.000 Euro im Jahr können hier angesetzt werden, ebenso können die Kosten für doppelte Haushaltsführung oder die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle abgesetzt werden.
All diese Kosten zählen also zu den Sonderausgaben und können entsprechend angegeben werden. Sie verringern das zu versteuernde Einkommen und damit auch die zu tragende Steuerlast. Welche Höchstbeträge und Pauschalen gewährt werden, kann man bei einem guten Steuerberater ebenso erfahren, wie durch eine intensive Recherche im World Wide Web.
Oftmals findet man hier Kosten, die absetzbar sind, von denen man gar nicht wusste, dass man diese überhaupt absetzen kann. Wer sich also ein wenig mit dem Internet auskennt, kann hier durchaus interessante Ansätze zum Sparen von Steuern finden. Weiterhin kann man sich in verschiedenen Foren austauschen, welche weiteren Kosten noch als Sonderausgaben gelten und demzufolge angesetzt werden können.
Obwohl nun diese Beiträge besonders wichtig im Zusammenhang mit den Sonderausgaben sind, wird man nicht nur diese bei den Sonderausgaben absetzen können. Ebenso ist es möglich, verschiedene weitere Kosten abzusetzen. Die Kosten, die für den Steuerberater anfallen, zählen ebenso als Sonderausgaben, wie der Unterhalt für den Ehegatten. Gut 13.000 Euro jährlich können hier steuerlich mindernd geltend gemacht werden. Diese Absetzbarkeit ist allerdings nur dann möglich, wenn der Partner, der den Unterhalt erhält, dem Ganzen auch zustimmt. Deshalb ist es ratsam, vor der Angabe von Unterhaltszahlungen in der jährlichen Erklärung zur Steuer das Einverständnis des Partners einzuholen.
Weiterhin können Kosten, die für die Ausbildung anfallen, abgesetzt werden. Damit sind ausschließlich Maßnahmen gemeint, die der Erlernung von Wissen dienen, so gilt die Berufsausbildung, aber auch das Studium als Ausbildung, eine spätere Weiterbildung hingegen nicht. Bis zu 4.000 Euro im Jahr können hier angesetzt werden, ebenso können die Kosten für doppelte Haushaltsführung oder die Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle abgesetzt werden.
All diese Kosten zählen also zu den Sonderausgaben und können entsprechend angegeben werden. Sie verringern das zu versteuernde Einkommen und damit auch die zu tragende Steuerlast. Welche Höchstbeträge und Pauschalen gewährt werden, kann man bei einem guten Steuerberater ebenso erfahren, wie durch eine intensive Recherche im World Wide Web.
Oftmals findet man hier Kosten, die absetzbar sind, von denen man gar nicht wusste, dass man diese überhaupt absetzen kann. Wer sich also ein wenig mit dem Internet auskennt, kann hier durchaus interessante Ansätze zum Sparen von Steuern finden. Weiterhin kann man sich in verschiedenen Foren austauschen, welche weiteren Kosten noch als Sonderausgaben gelten und demzufolge angesetzt werden können.
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