Freitag, 25. April 2025
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Meine Schulden sind nicht zu bezahlen - was kann ich tun?
Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Egal, ob aufgrund von Versandhausbestellungen oder weil man sich einfach verkalkuliert hat, egal, ob eine plötzliche Arbeitslosigkeit Schuld ist oder ein anderer Umstand, die Schulden belasten den Einzelnen doch sehr. Wie viele Schuldner es in Deutschland gibt, wollen Statistiken nachweisen, wobei die Dunkelziffer, die hier nicht erfasst ist, wohl doch deutlich höher ist.Doch was soll man tun, um sich gegen die Schulden zur Wehr zu setzen. Zunächst einmal ist zu prüfen, wo überall Schulden bestehen. Bevor man einen Plan schmieden kann, um die Schulden abzubauen, sollte man seine Gläubiger erst einmal kennen und wissen, bei wem man welche Schulden hat. Hierzu sollten sämtliche Rechnungen, Mahnungen und gerichtliche Titel zusammen gesucht werden. Dabei ist es natürlich von enormer Bedeutung, dass man die einzelnen Schulden in einer übersichtlichen Aufstellung erfasst, um so überhaupt erst einmal einen Überblick zu erhalten. Sollten bereits Ratenzahlungen vereinbart worden sein, so sind diese hier ebenfalls zu erfassen.
Ist dies nicht der Fall, sollte man sich um Ratenzahlungen bemühen, sich entsprechend mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Wem dieser Aufwand zu groß ist oder wer nicht so recht weiß, wie er mit den Gläubigern verhandeln soll, der sollte sich an eine Schuldnerberatung wenden. Diese weiß ganz genau, wie man mit den Gläubigern umgehen muss und welche Möglichkeiten zum Schuldenabbau es gibt.
Mitunter haben sich aber so viele Schulden angesammelt, dass diese sich nicht mehr bezahlen lassen. Ist auch ein Vergleich mit den Gläubigern nicht möglich, so kann nur noch das private Insolvenzverfahren helfen. Dabei nutzt man am besten ebenfalls die Hilfe einer öffentlichen Schuldnerberatung. Man muss hierbei sämtliche Gläubiger über das Insolvenzverfahren in Kenntnis setzen. Der Schuldner zahlt sein gesamtes Einkommen, welches über den gesetzlichen Freigrenzen (Existenzminimum) liegt, an einen Treuhänder, der das Geld an die einzelnen Gläubiger verteilt.
Zu diesen Zahlungen ist man über einen Zeitraum von sieben Jahren verpflichtet. Danach ist man schuldenfrei, selbst wenn nicht alle Schulden vollständig zurück gezahlt werden konnten. Weiterhin muss man dabei beachten, dass währen der Zeit der Zahlungen, der so genannten Wohlverhaltensperiode keinerlei neue Schulden aufgenommen werden dürfen.
Ebenso ist der Schuldner verpflichtet, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen, um so viel Geld wie möglich an die Gläubiger bezahlen zu können. Tut er dies nicht, so wird das Insolvenzverfahren nicht ausgeführt, das heißt, die Restschuldbefreiung nach sieben Jahren findet nicht statt. Man muss hier also genau Obacht geben, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen, weshalb man sich bei einem solchen Insolvenzverfahren in jedem Fall auch durch eine Schuldnerberatung unterstützen lassen sollte.
Ist dies nicht der Fall, sollte man sich um Ratenzahlungen bemühen, sich entsprechend mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Wem dieser Aufwand zu groß ist oder wer nicht so recht weiß, wie er mit den Gläubigern verhandeln soll, der sollte sich an eine Schuldnerberatung wenden. Diese weiß ganz genau, wie man mit den Gläubigern umgehen muss und welche Möglichkeiten zum Schuldenabbau es gibt.
Mitunter haben sich aber so viele Schulden angesammelt, dass diese sich nicht mehr bezahlen lassen. Ist auch ein Vergleich mit den Gläubigern nicht möglich, so kann nur noch das private Insolvenzverfahren helfen. Dabei nutzt man am besten ebenfalls die Hilfe einer öffentlichen Schuldnerberatung. Man muss hierbei sämtliche Gläubiger über das Insolvenzverfahren in Kenntnis setzen. Der Schuldner zahlt sein gesamtes Einkommen, welches über den gesetzlichen Freigrenzen (Existenzminimum) liegt, an einen Treuhänder, der das Geld an die einzelnen Gläubiger verteilt.
Zu diesen Zahlungen ist man über einen Zeitraum von sieben Jahren verpflichtet. Danach ist man schuldenfrei, selbst wenn nicht alle Schulden vollständig zurück gezahlt werden konnten. Weiterhin muss man dabei beachten, dass währen der Zeit der Zahlungen, der so genannten Wohlverhaltensperiode keinerlei neue Schulden aufgenommen werden dürfen.
Ebenso ist der Schuldner verpflichtet, einer regelmäßigen Arbeit nachzugehen, um so viel Geld wie möglich an die Gläubiger bezahlen zu können. Tut er dies nicht, so wird das Insolvenzverfahren nicht ausgeführt, das heißt, die Restschuldbefreiung nach sieben Jahren findet nicht statt. Man muss hier also genau Obacht geben, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen, weshalb man sich bei einem solchen Insolvenzverfahren in jedem Fall auch durch eine Schuldnerberatung unterstützen lassen sollte.
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