Freitag, 25. April 2025

Scheidung - was passiert mit den Schulden?

Statistisch gesehen wird mittlerweile jede dritte Ehe geschieden. Doch was passiert mit den Schulden, die während der Ehe entstanden sind oder vor der Ehe bestanden haben und auch bei der Scheidung noch nicht vollständig bezahlt worden sind? Hier ist der Irrglaube, dass die Ehepartner füreinander bürgen müssten, noch immer weit verbreitet. Sicherlich war das früher einmal so gewesen, doch mittlerweile haben sich die Zeiten geändert.

Wird eine Ehe geschieden, so werden auch die Schulden genauer betrachtet. Hat ein Ehepartner einen Kredit aufgenommen, der andere Ehepartner hat sich für diesen aber weder verbürgt, noch ist er in ihm als zweiter Darlehensnehmer schriftlich festgehalten, so werden diese Schulden dem tatsächlich verursachenden Ehepartner zugeschrieben, und dieser muss sie auch alleine bezahlen. Bei einem Kredit, für den sich einer der Ehepartner verbürgt hat, muss man mit der Bank in Verhandlungen treten.

In der Regel ist schon ein Teil des Darlehens zurück gezahlt wurden, sodass die Gesamtschuld bereits entsprechend gesunken ist. Dann ist eine Bürgschaft evtl. nicht mehr unbedingt vonnöten und man kann sich mit der Bank entsprechend einigen. Ist dies nicht der Fall, so muss der bürgende Ehepartner auch weiterhin bürgen, es sei denn, es findet sich ein anderer Bürge, den die Bank anerkannt und aufgrund dessen sie den ehemaligen Partner aus der Bürgschaft entlässt.

Zusammen müssen die Ehepartner immer dann haften, wenn sie gemeinsam Schulden gemacht haben. Bei einer Kreditaufnahme beispielsweise, die auf beider Namen lief, müssen auch beide Partner für diesen Kredit haften. Zwar kann man versuchen, aus dem Kredit heraus zu kommen, doch wird dies die Bank in der Regel nicht mit machen. Dann wird die gesamte Kreditrate von beiden Partnern zu jeweils gleichen Teilen verlangt.

Die Schulden, die bei der Scheidung noch bestehen, haben allerdings Auswirkungen auf die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem anderen Partner. Denn die Kosten für die Tilgung der Schulden werden dem unterhaltspflichtigen Ehepartner als Ausgaben angerechnet. Demzufolge verringert sich der Unterhalt, der dem anderen Partner gezahlt werden muss. Hierzu sollte man allerdings am besten einen Fachanwalt befragen.

Denn grundsätzlich gilt, dass das Unterhaltsrecht in Deutschland sehr kompliziert ist und man schon alleine aus diesem Grund nicht auf den Rat des Experten verzichten sollte. Dieser kann genau sagen, was für Unterhaltsleistungen man erwarten kann bzw. welche man leisten muss. Handelt es sich um eine einvernehmliche Trennung, so können beide Partner einen gemeinsamen Anwalt aufsuchen, der ihnen die Sachlage genauer erklären kann. Das spart erhebliche Kosten.
 
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