Freitag, 25. April 2025

Pkw Steuer absetzen

Immer mehr Menschen denken heute, dass sie sämtliche Kosten für den PKW von der Steuer absetzen können. Dabei stimmt diese Annahme allerdings nur bedingt. Denn grundsätzlich gilt, dass die Fahrkosten, die entstehen, wenn man zur Arbeit fährt, durchaus abgesetzt werden können. Je Kilometer können hierbei 0,30 Euro abgesetzt werden. Bei den Fahrtkosten zur Arbeit sind allerdings erst die Kilometer anzusetzen, die den 21. Kilometer der einfachen Strecke überschreiten.

Vorher darf man die Fahrkosten aktuell nicht ansetzen, allerdings ist im Gespräch die vorhergehende Regelung wieder einzuführen. Laut dieser wird es möglich, wieder eine gesamte Strecke von der Kilometeranzahl abzusetzen. Wichtig ist, dass man nicht unbedingt mit dem eigenen PKW fahren muss, sondern ebenfalls mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren kann. Auch in diesem Fall kann die Pendlerpauschale, wie bei den Fahrten mit dem eigenen PKW, angesetzt werden und wirkt sich somit durch eine Verringerung des zu versteuernden Einkommens auch auf die zu tragende Steuerlast aus.

Neben diesen Fahrtkosten können ebenfalls verschiedene Reparaturen am PKW abgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Reparaturen aufgrund eines Unfalls erforderlich sind, der auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert ist. Dabei handelt es sich dann um einen Arbeitsunfall, woraufhin sich die Kosten für die Reparaturen auch steuerlich geltend machen lassen.

Als Unternehmen beispielsweise kann man auch die Tankbelege als Betriebsausgaben geltend machen. Dabei kann natürlich ebenfalls die Vorsteuer abgerechnet werden. Für das Absetzen der Tankbelege ist allerdings in diesen Fällen ein Fahrtenbuch zu führen. Dieses ist stets handschriftlich zu führen, da das Finanzamt dieses sonst nicht anerkennt. Ein Fahrtenbuch, welches im Computer geführt wird, kann jederzeit verändert und manipuliert werden. Deshalb sollte dieses stets handschriftlich geführt werden. Will man das Führen des Fahrtenbuches vermeiden, muss die Ein-Prozent-Regelung genutzt werden. Bei dieser muss der jeweilige Nutzer des Fahrzeugs jeden Monat Steuern auf ein Prozent des Neuwerts des Wagens zahlen. Dieser wird stets zugrunde gelegt, auch wenn das Auto mittlerweile schon einige Jahre älter ist.

Die PKW Steuer hingegen kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Denn eine Steuer kann nie mit einer anderen Steuer verrechnet werden. Dafür kann man aber die Kfz Versicherung von der Steuer absetzen. Diese wird ebenfalls im normalen Steuerformular eingetragen und kann demzufolge das Einkommen mindern und damit die darauf anfallende Steuer. Generell sind also recht viele Kosten, die mit dem Pkw zusammenhängen, steuerlich abzusetzen, aber eben nicht alle. Insbesondere bei den Unternehmen muss man jedoch einiges beachten, um die PKW Kosten tatsächlich vollständig absetzen zu können.
 
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