Freitag, 25. April 2025
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Reisekosten von der Steuer absetzen
Insbesondere bei Selbstständigen sind Reisekosten ein besonders häufig auftretender Kostenfaktor. Jegliche auswärtige Tätigkeit, zu der es nötig wird, die eigenen Geschäftsräume zu verlassen, kann dabei steuerlich mindernd abgesetzt werden. Selbst der Gang in den Schreibwaren Laden stellt eine betriebliche Tätigkeit dar, die abgerechnet werden darf. Doch wie berechnet man die Reisekosten so, dass sie vom Finanzamt auch als solche anerkannt werden? Grundsätzlich gilt es hier, alle Belege, die während der Reise anfallen, aufzubewahren.Für jeden gefahrenen Kilometer mit dem privaten PKW beispielsweise kann eine Pauschale von 0,30 Euro angesetzt werden. Diese wird mit der gesamten Anzahl der zurück gelegten Kilometer multipliziert und demzufolge entsteht der Betrag, der steuerlich mindernd geltend gemacht werden kann. Sollte der Firmenwagen genutzt werden, können einfach die Tankbelege zu Grunde gelegt werden, diese sind als Betriebsausgaben ebenfalls steuerlich absetzbar.
Weiterhin können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden. Diese fallen etwa bei Messebesuchen, Fortbildungen usw. an. Als Pauschale sind hier 20 Euro gestattet. Sinnvoller ist es aber häufig, die Hotelrechnung aufzubewahren und die tatsächlichen Kosten für die Übernachtung abzurechnen, da diese meist weitaus höher liegen. Sollte auf dem Beleg ein Frühstück mit ausgewiesen sein, wie es allgemein üblich ist, so müssen vom Gesamtbetrag pauschal 4,80 Euro abgezogen werden.
Weiterhin steht dem Reisenden ein Verpflegungsmehraufwand zu. Dieser beträgt, je nach Dauer der Abwesenheit, zwischen sechs und 24 Euro. Die vollen 24 Euro können allerdings erst bei einer Gesamtdauer der Reise von mehr als einem vollen Tag geltend gemacht werden. Sollten Lieferanten, Kunden oder andere Geschäftspartner während der Reise bewirtet worden sein, so kann man davon ausgehen, dass diese Kosten anteilig ebenfalls als Betriebsausgaben in Form von Bewirtungskosten abgesetzt werden können.
Grundsätzlich sollte man für jede Reise, die unternommen wird, einen eigenen Beleg erstellen, dem alle anderen Belege angehängt sind. Auf diesem werden die Fahrtkosten vermerkt, ebenso wie die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartner und natürlich auch Parkgebühren oder Tankquittungen. Dabei muss man beachten, dass man bei den Kosten, für die eine Quittung mit entsprechender Mehrwertsteuer vorhanden ist, diese Vorsteuer auch in jedem Fall ziehen sollte.
Ratsam ist es, diese gesondert auf dem Reisekostenbeleg aufzuführen. Für jede Reise muss zudem der Beginn und das Ende dieser vermerkt werden. Ebenso werden die besuchten Orte angegeben und der gesamte Zweck der Reise. Sollte eine Messe besucht worden sein, kann man die Unterlagen bzw. Eintrittskarten dieser als Nachweis beifügen, bei einer Fortbildung wird eine Teilnahmebestätigung in aller Regel ausgestellt, die ebenfalls als Nachweis dient.
Weiterhin können die Übernachtungskosten berücksichtigt werden. Diese fallen etwa bei Messebesuchen, Fortbildungen usw. an. Als Pauschale sind hier 20 Euro gestattet. Sinnvoller ist es aber häufig, die Hotelrechnung aufzubewahren und die tatsächlichen Kosten für die Übernachtung abzurechnen, da diese meist weitaus höher liegen. Sollte auf dem Beleg ein Frühstück mit ausgewiesen sein, wie es allgemein üblich ist, so müssen vom Gesamtbetrag pauschal 4,80 Euro abgezogen werden.
Weiterhin steht dem Reisenden ein Verpflegungsmehraufwand zu. Dieser beträgt, je nach Dauer der Abwesenheit, zwischen sechs und 24 Euro. Die vollen 24 Euro können allerdings erst bei einer Gesamtdauer der Reise von mehr als einem vollen Tag geltend gemacht werden. Sollten Lieferanten, Kunden oder andere Geschäftspartner während der Reise bewirtet worden sein, so kann man davon ausgehen, dass diese Kosten anteilig ebenfalls als Betriebsausgaben in Form von Bewirtungskosten abgesetzt werden können.
Grundsätzlich sollte man für jede Reise, die unternommen wird, einen eigenen Beleg erstellen, dem alle anderen Belege angehängt sind. Auf diesem werden die Fahrtkosten vermerkt, ebenso wie die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand, die Kosten für die Bewirtung von Geschäftspartner und natürlich auch Parkgebühren oder Tankquittungen. Dabei muss man beachten, dass man bei den Kosten, für die eine Quittung mit entsprechender Mehrwertsteuer vorhanden ist, diese Vorsteuer auch in jedem Fall ziehen sollte.
Ratsam ist es, diese gesondert auf dem Reisekostenbeleg aufzuführen. Für jede Reise muss zudem der Beginn und das Ende dieser vermerkt werden. Ebenso werden die besuchten Orte angegeben und der gesamte Zweck der Reise. Sollte eine Messe besucht worden sein, kann man die Unterlagen bzw. Eintrittskarten dieser als Nachweis beifügen, bei einer Fortbildung wird eine Teilnahmebestätigung in aller Regel ausgestellt, die ebenfalls als Nachweis dient.
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