Freitag, 29. März 2024

Optimale Vorsorge durch Riester

Die Riester Rente ist heute eine der bekanntesten Möglichkeiten, um privat fürs Alter vorzusorgen. Dass diese private Vorsorge Pflicht ist, hat sich längst herum gesprochen, denn grundsätzlich gilt, die gesetzliche Rente wird in naher Zukunft nicht mehr ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd halten zu können. Wer im Alter nicht zum Sozialfall werden will, der sollte sich rechtzeitig mit der privaten Vorsorge befassen. Dabei bietet sich für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Riester Rente geradezu ideal an.

Bereits mit geringen monatlichen Beiträgen kann man sich ein zusätzliches Polster fürs Alter aufbauen. Unterstützt wird man beim Sparen obendrein durch den Staat. Denn mit Hilfe der staatlichen Zulagen und der eigenen Sparbeträge kann man schnell ein stattliches Sümmchen ansparen. Außerdem kann man durch die Riester Rente noch weitere steuerliche Vorteile erhalten. Alles in allem eine optimale Vorsorge, so scheint es.

Doch die Riester Rente alleine wird ebenso wenig ausreichen, wie die gesetzliche Rente. Die Renditen sind hier einfach zu gering, als dass die Riester Rente ausreichen würde. Als erster Schritt auf dem Weg in die optimale Vorsorge und als Grundlage für weitere Sparmaßnahmen dient die Riester Rente aber allemal.

Grundsätzlich lohnt sich diese Form der Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Denn sie erhalten automatisch auch die staatlichen Zulagen, sind also unmittelbar zulageberechtigt, wie es in Fachkreisen genannt wird. Mini-Jobber, die freiwillig die Beiträge für die Sozialversicherung tragen, können ebenfalls von den Zulagen Gebrauch machen.

Gleiches gilt für andere Personengruppen, sofern der Ehepartner jeweils unmittelbar zulageberechtigt ist. Denn in diesen Fällen gilt der Ehepartner als mittelbar zulageberechtigt, kann die staatliche Unterstützung also ebenfalls erhalten.

Jedes Jahr müssen mindestens vier Prozent des Bruttojahreseinkommens aus dem Vorjahr in die Riester Rente eingezahlt werden, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Die Zulage ist in diesem Betrag jedoch bereits enthalten. Arbeitslose und Hartz IV Empfänger müssen nur einen Sockelbetrag zahlen, der festgelegt wird.
 
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