Freitag, 25. April 2025
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Die passende Rentenversicherung für die richtige Vorsorge
Dass die gesetzliche Rente schon jetzt kaum noch ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, ist allgemein bekannt. Die private Vorsorge ist von daher unverzichtbar, denn alleine der einst abgeschlossene Generationenvertrag kommt durch die immer weiter sinkenden Geburtenraten ins Wanken. Die private Vorsorge mit einer zusätzlichen Rentenversicherung ist deshalb das A und O in unseren Zeiten. Dabei kommen insbesondere die staatlich geförderten Rentenversicherungen in Betracht.Zum Einen ist hierbei die Riester Rente zu nennen. Sie eignet sich für alle Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ebenfalls können Mini Jobber von der Riester Rente profitieren, sofern sie denn freiwillig die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Auch Beamte und Selbstständige können die Riester Rente und deren Vorteile nutzen, wenn sie einen Ehepartner haben, der zulagenberechtigt ist. Denn für sie gilt eine mittelbare Zulagenberechtigung, sodass sie ebenfalls in den Genuss der staatlichen Zulagen bei der Riester Rente kommen.
Damit die Zulagen bei den Arbeitnehmern fließen, sind mindestens vier Prozent des Bruttoentgelts in die Riester Rente einzuzahlen. Bereits enthalten sind darin die Zulagen vom Staat, sodass sich der Eigenbeitrag weiter verringern kann. Arbeitslose, die ebenfalls von den Zulagen profitieren müssen lediglich einen Sockelbeitrag zahlen, der sehr gering gehalten ist, um die vollen Zulagen zu erhalten.
Für all jene, die in der Riester Rente keine Zulagen erhalten, lohnt sich ein Blick auf die Rürup Rente, die das Pendant zu ersterer darstellt, welches speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt wurde. Mindesteinzahlungen werden hierbei nicht vorgeschrieben, die Rürup Rente ist sehr flexibel zu gestalten. Auch zwischenzeitliche Zahlungsaussetzungen sind kein Problem.
Allerdings erhält man bei der Rürup Rente keine Zulagen vom Staat. Dafür kann man jedoch die Beiträge, die man bereits eingezahlt hat, anteilig als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Gerade bei hohen persönlichen Steuersätzen lohnt sich diese Form der Vorsorge fürs Alter, denn die Beiträge können die eigene Steuerlast doch deutlich senken. Bis zum Jahre 2025 sind die Beiträge sogar voll abzugsfähig bei der Steuer.
Abgesehen von den staatlichen Zulagen und den steuerlichen Vorteilen, sind beide Formen der Altersvorsorge pfändungsfrei. Sie können weder von Gläubigern gepfändet werden, noch muss die Versicherung im Falle von Hartz IV Bezug aufgelöst werden. Auch bei einer Insolvenz ist das Geld in Riester und Rürup Rente unantastbar.
Damit die Zulagen bei den Arbeitnehmern fließen, sind mindestens vier Prozent des Bruttoentgelts in die Riester Rente einzuzahlen. Bereits enthalten sind darin die Zulagen vom Staat, sodass sich der Eigenbeitrag weiter verringern kann. Arbeitslose, die ebenfalls von den Zulagen profitieren müssen lediglich einen Sockelbeitrag zahlen, der sehr gering gehalten ist, um die vollen Zulagen zu erhalten.
Für all jene, die in der Riester Rente keine Zulagen erhalten, lohnt sich ein Blick auf die Rürup Rente, die das Pendant zu ersterer darstellt, welches speziell für Selbstständige und Freiberufler entwickelt wurde. Mindesteinzahlungen werden hierbei nicht vorgeschrieben, die Rürup Rente ist sehr flexibel zu gestalten. Auch zwischenzeitliche Zahlungsaussetzungen sind kein Problem.
Allerdings erhält man bei der Rürup Rente keine Zulagen vom Staat. Dafür kann man jedoch die Beiträge, die man bereits eingezahlt hat, anteilig als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Gerade bei hohen persönlichen Steuersätzen lohnt sich diese Form der Vorsorge fürs Alter, denn die Beiträge können die eigene Steuerlast doch deutlich senken. Bis zum Jahre 2025 sind die Beiträge sogar voll abzugsfähig bei der Steuer.
Abgesehen von den staatlichen Zulagen und den steuerlichen Vorteilen, sind beide Formen der Altersvorsorge pfändungsfrei. Sie können weder von Gläubigern gepfändet werden, noch muss die Versicherung im Falle von Hartz IV Bezug aufgelöst werden. Auch bei einer Insolvenz ist das Geld in Riester und Rürup Rente unantastbar.
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