Freitag, 19. April 2024

Inflation und Altersvorsorge

Bei der Altersvorsorge muss die Inflation auf jeden Fall Berücksichtigung finden, denn man kann nicht davon ausgehen, dass 100 Euro in 30 oder 40 Jahren noch die gleiche Kaufkraft haben, wie das zum jetzigen Zeitpunkt der Fall ist. Bei den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Inflation quasi durchs Hintertürchen mit berücksichtigt.

Das geschieht auf zwei Wegen. Der Rentenanspruch des Einzelnen richtet sich immer nach seinen erworbenen Entgeltpunkten und die wiederum sind abhängig von seinem jeweils erzielten Einkommen. Das Arbeitseinkommen sollte theoretisch bei einer Inflation mit ansteigen, so dass daraus resultierend auch die Anzahl der Entgeltpunkte und der daraus errechnete Rentenanspruch mit steigt.

Außerdem werden die Bezüge der Bestandrentner einmal pro Jahr angepasst. Dabei richtet sich die Veränderung der Renten im Normalfall immer nach den Veränderungen des Lohnniveaus, die über die abgeschlossenen Tarifverträge erzielt werden. In Zeiten immer leerer werdender Rentenkassen sollte man sich darauf aber nicht verlassen, sondern die sich aus einer möglichen Inflation ergebenden Differenzen über die private Altersvorsorge abfedern.

In den meisten Verträgen zur privaten Altersvorsorge ist bereits eine Regelung mit integriert, die den durch eine Inflation zu erwartenden Kaufkraftverlusten entgegen wirken soll. Sie findet sich unter dem Fachbegriff Dynamik. Bei einer Rentenversicherung mit eingeschlossener Dynamik erhöht sich je nach Vertrag jedes Jahr oder jedes zweite Jahr der Beitrag und damit auch der sich ergebende Anspruch auf die spätere Zahlung einer Rente oder alternativ einer Ablösesumme in Form der Ablaufleistung einer Versicherung.

Von dieser dynamischen Anpassung kann der Versicherte Gebrauch machen, muss es aber nicht jedes Mal tun. So kann die Dynamik auch für ein Jahr ausgeschlagen werden. Allerdings sollte man genau auf die Noten schauen, wenn man dies mehrere Jahre hintereinander tun will.

Vor allem einige Verträge enthalten zum Leidwesen der Versicherten eine Klausel, auf Grund derer bei einer mehrfach aufeinander folgenden Ablehnung der dynamischen Anpassung diese für die gesamte verbleibende Vertragslaufzeit außer Kraft gesetzt wird. Das sollte man besser nicht riskieren.
 
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