Dienstag, 15. Oktober 2024

Steuern sparen als Beamter

Dass Beamte keine Steuern auf ihr Entgelt bezahlen müssten, weil sie von den Steuergeldern bezahlt werden, ist ein Irrglaube. Bei ihnen werden genauso Steuern vom Lohn abgezogen wie bei jedem anderen abhängig Beschäftigten auch.

Deshalb haben sie wie jeder andere Steuerpflichtige das Bestreben, Steuern sparen zu können. Bei ihnen beginnt es ebenfalls damit, dass alle zustehenden Steuerfreibeträge voll ausgelastet werden sollten.

Das gilt für Kinderfreibeträge genauso wie für die Freibeträge, die für die Pflege von behinderten Angehörigen gewährt werden. Erfolgt keine gemeinsame Veranlagung mit dem anderen Elternteil, sollten die Kinderfreibeträge immer demjenigen zugeordnet werden, der das höhere Einkommen und damit auch den höheren persönlichen Steuersatz hat. Eine Änderung der Zuordnung ist auf gemeinsamen Antrag der Betroffenen beim zuständigen Finanzamt möglich.

Ist einer der Ehepartner im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, kann es sich lohnen, das gemeinsame Fahrzeug auf ihn zuzulassen, weil es hier in einigen Fällen möglich ist, sich die komplette KFZ Steuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das ist auch dann machbar, wenn der Behinderte nicht einmal einen Führerschein besitzt. Außerdem können der Halter und der Versicherungsnehmer bei einem Fahrzeug voneinander abweichen.

Als Beamter Steuern sparen kann man auch, wenn man regelmäßig an Weiterbildungen teilnimmt. Hier übersteigen die jährlichen Kosten häufig den pauschal zu bekommenden Freibetrag nicht. Das kann man aber erreichen, wenn man sich mit dem Bildungsträger einigt, dass die Weiterbildungskosten für mehrere Jahre zusammen gefasst abgerechnet werden.

Benötigt man als Beamter nachweislich ein häusliches Arbeitszimmer, wie das zum Beispiel bei Lehrern der Fall ist, dann können die dafür anfallenden Kosten steuerlich zum Abzug gebracht werden. Das gilt sowohl für die anteilige Miete als auch die Betriebskosten.

Befindet sich das Arbeitszimmer in einem Eigenheim, werden statt der Miete die anteiligen Abschreibungen auf das Gebäude steuerlich berücksichtigt. Auch die Ausstattung für ein Arbeitszimmer kann mit abgezogen werden, sofern eine gemischte dienstliche und private Nutzung ausgeschlossen ist.
 
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