Freitag, 14. Februar 2025

Steuern sparen als Freiberufler

Wer als Freiberufler Steuern sparen möchte, der sollte bereits bei seiner Gewinn- und Verlustrechnung zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens aufpassen, dass er wirklich alle zulässigen Kosten mit einbringt. Ein Beispiel ist der sowohl geschäftlich als auch privat genutzte Telefonanschluss.

Hier setzen viele Freiberufler lediglich die reinen Gebühren an, die für die dienstlichen Gespräche anfallen. Mit etwas Mühe lässt sich hier mehr heraus holen, indem man für drei Monate den Nachweis führt, welche Anteile privat und welche Anteile dienstlich sind. Diesen Prozentsatz kann man dann pauschal absetzen und er gilt auch für die monatlich anfallenden Grundgebühren. Ähnliche Vorgehensweisen gibt es auch bei den Kosten des Geldverkehrs.

Möchte man als Freiberufler Steuern sparen, dann sollte man auch die aktuelle Rechtssprechung verfolgen. Das beweist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009 zum Stichwort Arbeitszimmer. Hier wurde festgestellt, dass die Steuergesetzgebung nicht verfassungskonform ist und wurde rückwirkend geändert.

Eine Änderung der betroffenen Steuerbescheide von Amts wegen war damit allerdings grundsätzlich verbunden. Wer davon betroffen war, musste selbst einen Antrag auf Abänderung beim zuständigen Finanzamt stellen, um in den Genuss der sich daraus ergebenden steuerlichen Vorteile kommen zu können.

Um Steuern sparen zu können, kann sich ein Freiberufler von seinen Auftraggebern statt mit Geldleistungen auf eine Rechnung mit Beteiligungen bezahlen lassen. Auch hat er die Möglichkeit, über staatlich geförderte Produkte wie zum Beispiel einer Rürup Rente zur privaten Altersvorsorge seine Steuerlast senken zu können.

Die Einsparungen werden hier umso größer, je höher der persönliche Satz bei der Einkommenssteuer ist. Auch sollte man immer darauf achten, dass sämtliche zustehenden Freibeträge beantragt und so gut wie möglich ausgenutzt werden. Kinderfreibeträge können beispielsweise bei nicht zusammen veranlagten Eltern auf beiderseitigen Antrag an das Finanzamt nur einem Elternteil zugeordnet werden.

Lebt im Haushalt ein schwerbehinderter Mensch, sollte man auch genau darauf schauen, bei wem der mögliche Pflegepauschbetrag den größtmöglichen Steuervorteil bringt. Das ist immer bei demjenigen der Fall, der das höhere Einkommen und den höheren persönlichen Steuersatz hat.
 
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