Freitag, 25. April 2025

Denkmalschutzimmobilien als lukrative Geldanlage

Wer sein Kapital in Immobilien investieren und die Immobilien als Geldanlage nutzen möchte, der entscheidet sich heute immer öfter für eine ganz spezielle Sorte von Immobilien, nämlich für die Denkmalschutzimmobilien. Hierzulande gibt es eine ganze Reihe von Objekten, die offiziell unter Denkmalschutz stehen. Vor allen Dingen bestimmte Steuervergünstigungen sind es, die ein Investment in eine denkmalgeschützte Immobilie nicht selten für den Käufer und Anleger sehr attraktiv machen können.

Im Vergleich zu den nicht denkmalgeschützten Immobilien können die denkmalgeschützten Objekte dem Käufer oftmals eine bessere Abschreibungsmöglichkeit sowie eine größere Steuerersparnis bieten, sodass die Denkmalschutzimmobilien natürlich als Anlageobjekt sehr interessant sind. Doch welche Vorteile können diese Immobilien im Detail aufweisen und worauf muss der Anleger im Bereich Denkmalschutz und Steuer achten? Ein ganz wichtiger Aspekt im Bereich Steuern sparen ist bei den denkmalgeschützten Immobilien eine durchzuführende Sanierung. Während die Sanierungskosten nämlich bei neuen Immobilien, die nicht unter den Denkmalschutz fallen, in der Regel nicht steuerlich abzusetzen sind, ist dies bei den denkmalgeschützten Immobilien der Fall.

Die Sanierungskosten können zu einem großen Teil steuerlich berücksichtigt werden und zudem kann ein gewisser Teil der Kaufsumme über einen relativ langen Zeitraum hinweg abgeschrieben werden. Nicht zu verachten ist auch die staatliche Förderung, die es sowohl beim Erwerb als auch bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien gibt. Da der Staat eigentlich verpflichtet ist, Denkmalschutzimmobilien vor dem schleichenden „Verfall“ zu retten, die dazu erforderlichen Mittel aber nicht selbst aufbringen kann, wird den Eigentümern solcher Immobilien unter die Arme gegriffen. Vor allem die Steuerspar- und die Abschreibungsmöglichkeiten sind also für Privatanleger bei den denkmalgeschützten Immobilien sehr lohnenswert. So können Anleger zum Beispiel in den ersten acht Jahren (ab dem Kauf der Immobilie) in jedem Jahr neun Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen, die bei der jeweiligen Immobilie angefallen sind.

Die restlichen 28 Prozent können dann in weiteren vier Jahren mit jährlich sieben Prozent abgeschrieben werden. Was die Altsubstanz des Objektes angeht, so können unabhängig von den eventuellen Sanierungen nochmals 2,0 bzw. 2,5 Prozent (je nach Baujahr) abgeschrieben werden, und zwar über einen Zeitraum von 50 bzw. 40 Jahren. Ein nicht zu vernachlässigendes Argument für den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie besteht für Anleger zudem darin, dass diese Immobilien sich einer wachsenden Beliebtheit erfreuen. Es ist hier also generell von der Tendenz her eher mit steigenden Immobilienpreisen zu rechnen, sodass sich der Kauf auch fernab möglicher Sanierungen rentieren kann.
 
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