Montag, 9. Juni 2025

Disagio-Berechnung als Ausgabeabschlag beim Wertpapierhandel

Im Zusammenhang mit dem Kauf von Wertpapieren gibt es viele Punkte, die von den Anlegern beachtet werden sollten. Dies gilt sowohl für die Anlage in Aktien als auch für das Investment in verzinsliche Wertpapiere, also in Anleihen. Anleihen gibt es zum Beispiel in sehr vielen unterschiedlichen Varianten, die bei den Staatsanleihen beginnen und zum Beispiel bei den Wandelanleihen enden. Vom Grundsatz her haben die meisten Anleihen allerdings einige Gemeinsamkeiten. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Anleger eine Anleihe zu einem Nominalwert kauft, zum Beispiel für 5.000 Euro, und diesen Betrag nach Fälligkeit der Anleihe auch zurückerhält.

Der Kunde zahlt also 5.000 Euro und erhält diesen Betrag nebst Zinsen auch wieder zurück. Abweichend von dieser „Regel“ gibt es aber auch Anleihen, die ein sogenanntes Disagio beinhalten. Das Disagio ist quasi ein Ausgabeabschlag, während das Agio als Ausgabeaufschlag genau das Gegenteil darstellt. Beim Disagio ist es also so, dass der Anleger zwar eine Anleihe zum Nominalwert von beispielsweise 5.000 Euro kauft, aber aufgrund des Abschlages zum Beispiel nur 4.800 Euro einzahlen muss. Das Disagio würde in diesem Fall demnach 200 Euro betragen. Der Anleger erhält in diesem Beispiel eine Anleihe zum Nominalwert von 5.000 Euro, muss jedoch nur 4.800 Euro investieren. Was auf den ersten Blick nach geschenkten 200 Euro aussieht, wird allerdings bei näherer Betrachtung etwas relativiert. Denn das Disagio hat zwar für den Anleger zunächst die Folge, dass der Ertrag sich steigert. Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass der Nominalzins im Gegenzug unterdurchschnittlich ist. Daher muss der Anleger das Disagio stets im Zusammenhang mit dem Zinssatz betrachten. Was dies in der Praxis bedeutet, soll das folgende Beispiel zeigen.

Angenommen, ein Kunde möchte 10.000 Euro in eine Staatsanleihe investieren und hat zwei Angebote zur Auswahl. Bei der ersten Staatsanleihe müssen die 10.000 Euro zu 100 Prozent eingezahlt werden, es gibt also kein Disagio. Der Anleger erhält hier einen jährlichen Zinssatz von 4,50 Prozent und die Laufzeit des Wertpapiers beträgt fünf Jahre. Bei der zweiten Staatsanleihe müssen von den 10.000 Euro nur 9.500 Euro eingezahlt werden, da es ein Disagio von fünf Prozent gibt. Der Zinssatz ist allerdings bei dieser Anleihe, die ebenfalls eine Laufzeit von fünf Jahren hat, mit 3,50 Prozent etwas geringer. Für den Anleger stellt sich nun natürlich die Frage, ob die erste oder zweite Anleihe den höheren Ertrag verbrieft. Um diese Frage zu beantworten, muss der Gesamtertrag der beiden Anleihen auf die Laufzeit bezogen werden. Bei der ersten Staatsanleihe würde der Anleger in fünf Jahren insgesamt Zinsen in Höhe von 1.800 Euro erhalten. Bei der zweiten Anleihe kommt der Anleger zwar insgesamt nur auf 1.400 Euro Zinsen, aber dafür ist noch das Disagio von 500 Euro einzurechnen. Somit beträgt der Gesamtertrag 1.900 Euro, sodass diese zweite Staatsanleihe insgesamt trotz geringerem Nominalzins einen höheren Ertrag anbieten kann.
 
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