Mittwoch, 12. Februar 2025

Fondsgebundene Rentenversicherung zur Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist heute wichtiger als zuvor, denn es ist davon auszugehen, dass mehr als 80 Prozent aller Bürger später nicht alleine mit ihrer gesetzlichen Rente auskommen werden. Zumindest ist das dann der Fall, wenn der bisherige Lebensstandard einigermaßen aufrecht gehalten werden soll. Aus dem Grund empfehlen auch nahezu alle Experten, dass man möglichst frühzeitig damit beginnen sollte, eine private Altersvorsorge aufzubauen. Banken, Versicherer und andere Finanzdienstleister stellen daher auch diverse Produkte zur Verfügung, die zum Aufbau einer solchen Vorsorge genutzt werden können.

Bei den Versicherern sind es in erster Linie zwei Produkte, die zum Aufbau der Altersvorsorge angeboten werden. Dies ist einerseits die Kapital-Lebensversicherung und zum anderen die private Rentenversicherung. Die private Rentenversicherung wird im direkten Vergleich inzwischen auch deshalb von vielen Anlegern und Sparern bevorzugt, weil sie im Gegensatz zur Lebensversicherung riesterfähig ist. Die private Rentenversicherung wird von den meisten Versicherern in zwei Varianten angeboten, nämlich zum einen als klassische Variante, bei der die Beiträge des Versicherten vorrangig in Festgelder, Geldmarktpapiere und sichere Anleihen angelegt werden. Zum anderen wird auch die fondsgebundene Variante angeboten, bei der die Zahlungen der Kunden in den Kauf von Fondsanteilen fließen. Es gibt einige Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede zwischen diesen zwei Varianten. Eine Gemeinsamkeit besteht zum Beispiel darin, dass beide Varianten riesterfähig sind. Darüber hinaus zahlt der Kunde bei den zwei Varianten monatlich einen bestimmten Betrag ein, zum Beispiel 200 Euro, der dann vom Versicherer investiert wird. Den ersten deutlichen Unterschied zwischen der klassischen und der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es im Bezug auf die Sicherheit von Kapital und Ertrag.

Bei der klassischen RV ist es so, dass der Erhalt des Kapitals garantiert ist. Darüber hinaus ist mit dem Garantiezins auch ein Teil des Ertrages garantiert, während der größte Teil in Form der Überschussanteile allerdings nicht verbindlich garantiert werden kann. Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung ist es hingegen so, dass weder Kapital noch Ertrag garantiert werden können. Eine Ausnahme bildet jedoch die fondsgebundene Rentenversicherung, die als Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Denn hier muss zumindest der Erhalt der eingezahlten Beiträge garantiert werden. Ein Vorteil der fondsgebundenen im Vergleich zur klassischen Variante ist der durchschnittlich etwas höhere Ertrag, den der Vertragsinhaber im Laufe der Jahre erzielen kann. In welche Fonds das Geld der Versicherten angelegt wird, entscheidet meistens der Versicherer. Es gibt aber auch Modelle, bei denen der Versicherte ein Mitspracherecht bzw. Wahlrecht hat.
 
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