Samstag, 26. April 2025
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Was sind uneinbringliche Forderungen?
Wer Unternehmer ist, der kennt auch die uneinbringlichen Forderungen. Nachdem man seine Waren oder Dienstleistungen ordnungsgemäß geliefert und auch die zugehörige Rechnung gestellt hat, findet kein Zahlungseingang statt. Egal, ob man nun eine Zwangseintreibung der Forderungen eintreibt oder nicht, kann es mitunter vorkommen, dass die Forderungen voraussichtlich nicht gezahlt werden können. Dann spricht man von uneinbringlichen Forderungen. Diese sind beispielsweise dann gegeben, wenn ein Kunde eine Rechnung nicht bezahlt hat und gegen diesen das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde. In diesem Fall kann man seine Forderungen auch nicht mehr vom Kunden zurück erhalten. Sie müssen dann als uneinbringliche Forderungen ausgebucht werden.Hierfür gibt es spezielle Konten in der Buchhaltung von Unternehmen. Die korrekte Verbuchung uneinbringlicher Forderungen ist dabei besonders wichtig. Denn diese mindern die Erträge eines Unternehmens und wirken sich somit direkt auf die Gewinn- und Verlustrechnung des selbigen aus. Allerdings dürfen die uneinbringlichen Forderungen beispielsweise in der Bilanz nicht mehr auftauchen.
Grundsätzlich kann man aber nicht einfach so beschließen, dass eine Forderung jetzt als uneinbringlich angesehen wird, sondern muss dabei immer auch darauf achten, dass der Schuldner wirklich erkennbare Schwierigkeiten bei der Begleichung hat. Nur wenn diese gegeben sind, kann man seine Forderungen als uneinbringlich abschreiben und damit den Gewinn des Unternehmens senken. Dies bietet natürlich den Vorteil, dass man auch Steuern spart, die sich ja immer auf Basis des Gewinns errechnen.
Wer also uneinbringliche Forderungen hat, der sollte diese nach Möglichkeit auch schnellstens ausbuchen und abschreiben. Ist dagegen nur fraglich, ob der Schuldner seine Rechnung bezahlt, handelt es sich nur um zweifelhafte Forderungen, nicht aber um uneinbringliche Forderungen. In diesen Fällen kann auch nicht die ganze Forderung gegen den Kunden abgeschrieben werden, sondern nur ein prozentualer Betrag. Wie hoch dieser ausfallen kann, sollte man am besten mit seinem Steuerberater besprechen, da dieser die Lage am besten einschätzen kann.
Um gar nicht erst das Risiko uneinbringlicher Forderungen einzugehen, kann es für Unternehmen auch lohnenswert sein, ihre Forderungen zu verkaufen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch häufig vom Factoring. Das bedeutet, sobald eine Rechnung geschrieben wird, wird diese an den Factoring Partner abgetreten. Dieser gleicht die Rechnung unter Abzug einer Gebühr aus, erhält das Geld dann aber vom Schuldner.
Er kümmert sich auch um die Eintreibung der Forderungen, sollte der Schuldner nicht fristgemäß bezahlen. Für den Unternehmer bedeutet dies mehr Liquidität und Planungssicherheit, sowie ein geringerer Aufwand für das Mahnwesen und die Eintreibung von Forderungen.
Grundsätzlich kann man aber nicht einfach so beschließen, dass eine Forderung jetzt als uneinbringlich angesehen wird, sondern muss dabei immer auch darauf achten, dass der Schuldner wirklich erkennbare Schwierigkeiten bei der Begleichung hat. Nur wenn diese gegeben sind, kann man seine Forderungen als uneinbringlich abschreiben und damit den Gewinn des Unternehmens senken. Dies bietet natürlich den Vorteil, dass man auch Steuern spart, die sich ja immer auf Basis des Gewinns errechnen.
Wer also uneinbringliche Forderungen hat, der sollte diese nach Möglichkeit auch schnellstens ausbuchen und abschreiben. Ist dagegen nur fraglich, ob der Schuldner seine Rechnung bezahlt, handelt es sich nur um zweifelhafte Forderungen, nicht aber um uneinbringliche Forderungen. In diesen Fällen kann auch nicht die ganze Forderung gegen den Kunden abgeschrieben werden, sondern nur ein prozentualer Betrag. Wie hoch dieser ausfallen kann, sollte man am besten mit seinem Steuerberater besprechen, da dieser die Lage am besten einschätzen kann.
Um gar nicht erst das Risiko uneinbringlicher Forderungen einzugehen, kann es für Unternehmen auch lohnenswert sein, ihre Forderungen zu verkaufen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch häufig vom Factoring. Das bedeutet, sobald eine Rechnung geschrieben wird, wird diese an den Factoring Partner abgetreten. Dieser gleicht die Rechnung unter Abzug einer Gebühr aus, erhält das Geld dann aber vom Schuldner.
Er kümmert sich auch um die Eintreibung der Forderungen, sollte der Schuldner nicht fristgemäß bezahlen. Für den Unternehmer bedeutet dies mehr Liquidität und Planungssicherheit, sowie ein geringerer Aufwand für das Mahnwesen und die Eintreibung von Forderungen.
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