Donnerstag, 25. April 2024

Insolvenz - Forderungen nicht mehr bezahlen

Immer mehr Unternehmen und auch Privatpersonen mussten in den letzten Jahren Insolvenz anmelden. Doch was geschieht in diesen Fällen mit den Forderungen, die andere Unternehmen noch an diese haben? In der Regel ist die Insolvenz gleich bedeutend mit der Zahlungsunfähigkeit des jeweiligen Schuldners, das heißt, er kann die Rechnungen auch nicht mehr zahlen.

Als Gläubiger bleibt einem zunächst der Weg des ganz normalen Mahnverfahrens. Sobald man von der Insolvenz des Kunden erfährt, eine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird meist öffentlich bekannt gegeben, beispielsweise im Bundesanzeiger, sollte man seine Forderung dem Insolvenzverwalter gegenüber mitteilen. Dieser wird sämtliche Gläubiger ohnehin anschreiben und sie um die Anmeldung ihrer Forderungen in der Insolvenztabelle bitten. Nur angemeldete Forderungen können dann bei der endgültigen Verteilung auch berücksichtigt werden.

Ferner kann der Insolvenzverwalter sogar bereits erhaltene Zahlungen des insolventen Unternehmens von Gläubigern zurück fordern. Dies geschieht immer dann, wenn vermeintlich ein Gläubiger bei der Begleichung der Rechnung bevorzugt wurde. Damit soll vermieden werden, dass die Masse durch diese Zahlungen geschmälert ist und auch die anderen Gläubiger geringere Quoten ihrer Forderungen erhalten. Insofern muss man auch immer damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter hier eine Rückforderung einleiten wird.

Auch bei der Anmeldung der Forderungen in der Insolvenztabelle ist nicht gewährleistet, dass man seine Forderungen tatsächlich zurück erhält. Denn oftmals ist es hier so, dass nur eine geringe Quote gleichermaßen an alle Gläubiger ausgezahlt wird. Diese wird meist prozentual bemessen und deckt in der Regel nur einen winzigen Teil der eigentlichen Forderung ab. So wird beispielsweise eine Quote erzielt von zwei Prozent. In diesem Fall erhält der Gläubiger, der eine Forderung über 10.000 Euro hatte, einen Betrag in Höhe von zwei Prozent der Forderung, der Gläubiger mit der Forderung über 1.000 Euro ebenfalls nur diesen geringen Betrag.

Das heißt, bei Insolvenz eines Schuldners ist immer mit massiven Verlusten zu rechnen, da die Forderungen nur in den seltensten Fällen zu einem großen Teil ausgeglichen werden können. Meist liegen die Quoten der Auszahlung auch wirklich noch im einstelligen Bereich, nur selten bei mehr als 20 Prozent. Sinnvoller ist es da schon, wenn Verdacht auf Insolvenz eines Schuldners besteht, die Forderungen zu verkaufen. So erhält man doch noch einen Großteil seiner Forderungen und muss sich auch nicht weiter mit den Anmeldungen zur Insolvenztabelle beschäftigen und meist auch noch einige Jahre auf die Zahlung warten.

Wer dann den Schaden hat, ist der Käufer der Forderungen, der ebenfalls nur einen geringen Teil dieser erhalten wird, wenn überhaupt eine Ausschüttung stattfindet. Denn zuerst einmal werden die Kosten des Insolvenzverwalters aus der Masse beglichen.
 
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