Montag, 5. Mai 2025
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Bürgschaft Formular - welche Daten müssen aufgeführt werden?
Wer eine Bürgschaft für einen anderen übernehmen will, der muss sich auch stets dessen bewusst sein, dass er hiermit ein nicht zu unterschätzendes Risiko eingeht. Denn im Fall der Fälle muss er auch für die Schulden des anderen haften. Dabei ist schon beim Vertrag über die Bürgschaft darauf zu achten, dass alle wichtigen Angaben enthalten sind, da dieser sonst zum eigenen Nachteil ausgestaltet werden kann.Zu den wichtigsten Angaben gehören die Daten der Vertragspartner. Also muss der Name des Gläubigers, meist der Bank, mit vollständiger Anschrift, die Namen und Anschriften des Schuldners und des Bürgen angegeben werden. Auch wird im Bürgschaft Formular die jeweilige Schuld bezeichnet, für die gebürgt wird. Die Schuld, beispielsweise ein Kreditvertrag, wird mit Höhe und eindeutiger Nummer bezeichnet. Von Bürgschaften mit Formulierungen wie „für sämtliche bestehenden und künftigen Schulden“ sollte man jedoch Abstand nehmen. Denn der Bürge kann hier nicht einschätzen, welche Darlehen der Hauptschuldner in der Zukunft noch machen wird, müsste für diese dann aber ebenfalls gerade stehen.
Weiterhin muss in dem Bürgschaft Formular die Art der Bürgschaft festgelegt werden, also ob es um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt, um eine Teilbürgschaft, eine Gesamtbürgschaft, eine zeitlich oder vom Betrag begrenzte Bürgschaft. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft beispielsweise verzichtet der Bürge auf das Recht der Einrede. Der Gläubiger kann sofort an den Bürgen heran treten, ohne dabei vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um das Geld vom Schuldner selbst einzutreiben. Sobald dieser in Verzug gerät, kann der Bürge haftbar gemacht werden. Dies ist bei einer einfachen Bürgschaft nicht der Fall. Hier muss zunächst einmal die Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Hauptschuldner betrieben werden.
Eine Teilbürgschaft hingegen bedeutet, dass es mehrere Bürgen gibt, wobei jeder nur für einen bestimmten Teil der Schuld bürgt. Bei einer Gesamtbürgschaft gibt es ebenfalls mehrere Bürgen, die alle zu gleichen Teilen für die Schuld bürgen. Wird die Bürgschaft zeitlich begrenzt, kann der Gläubiger nur innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch genommen werden. Bei Vereinbarung eines Höchstbetrages haftet der Bürge nur bis zu diesem Betrag. Alle darüber hinaus gehenden Schulden hingegen muss die Bank oder der Gläubiger anderweitig eintreiben.
All diese Angaben zur Art, Dauer und Höhe der Bürgschaft gehören also in das Bürgschaft Formular hinein. Fehlen einzelne Angaben oder werden diese zu allgemein gehalten, sollte man skeptisch werden. Eine solche Bürgschaft wird wohl kaum ein Bürge reinen Gewissens unterschreiben können, steht doch auch seine eigene Existenz hierbei mit auf dem Spiel.
Weiterhin muss in dem Bürgschaft Formular die Art der Bürgschaft festgelegt werden, also ob es um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt, um eine Teilbürgschaft, eine Gesamtbürgschaft, eine zeitlich oder vom Betrag begrenzte Bürgschaft. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft beispielsweise verzichtet der Bürge auf das Recht der Einrede. Der Gläubiger kann sofort an den Bürgen heran treten, ohne dabei vorher alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, um das Geld vom Schuldner selbst einzutreiben. Sobald dieser in Verzug gerät, kann der Bürge haftbar gemacht werden. Dies ist bei einer einfachen Bürgschaft nicht der Fall. Hier muss zunächst einmal die Zwangsvollstreckung gegen den eigentlichen Hauptschuldner betrieben werden.
Eine Teilbürgschaft hingegen bedeutet, dass es mehrere Bürgen gibt, wobei jeder nur für einen bestimmten Teil der Schuld bürgt. Bei einer Gesamtbürgschaft gibt es ebenfalls mehrere Bürgen, die alle zu gleichen Teilen für die Schuld bürgen. Wird die Bürgschaft zeitlich begrenzt, kann der Gläubiger nur innerhalb des vereinbarten Zeitraums in Anspruch genommen werden. Bei Vereinbarung eines Höchstbetrages haftet der Bürge nur bis zu diesem Betrag. Alle darüber hinaus gehenden Schulden hingegen muss die Bank oder der Gläubiger anderweitig eintreiben.
All diese Angaben zur Art, Dauer und Höhe der Bürgschaft gehören also in das Bürgschaft Formular hinein. Fehlen einzelne Angaben oder werden diese zu allgemein gehalten, sollte man skeptisch werden. Eine solche Bürgschaft wird wohl kaum ein Bürge reinen Gewissens unterschreiben können, steht doch auch seine eigene Existenz hierbei mit auf dem Spiel.
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