Freitag, 25. April 2025

Ist bei einer Bürgschaft ein Widerruf möglich?

Wer eine Bürgschaft für jemand anderes eingehen will, der sollte sich dies gründlich überlegen. Denn damit geht auch immer ein recht hohes Risiko einher, dass man selbst für die Schulden des anderen aufkommen muss. Eine Bürgschaft zu widerrufen ist nur in seltenen Fällen möglich, auch das sollte man sich vor der Unterzeichnung eines Bürgschaft Vertrags deutlich vor Augen führen. Der Widerruf der Bürgschaft kann beispielsweise nur dann erfolgen, wenn diese in Form eines Haustürgeschäftes unterzeichnet wurde. Dann gilt auch für die Bürgschaft die ganz normal 14-tägige Frist, auf die aber gesondert und ausdrücklich hingewiesen werden muss. In allen anderen Fällen ist ein Widerruf der Bürgschaft nicht möglich.

Ausnahmen sind nichtige, also unwirksame Bürgschaften. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn Bürge und Hauptschuldner emotional miteinander verbunden sind, wie dies bei nahen Angehörigen, Ehepartnern oder auch Arbeitnehmern der Fall ist. Ebenfalls kann eine Bürgschaft als nichtig betrachtet werden, wenn der Bürge kein eigenes persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Vergabe des Kredits hatte und auch dann, wenn er mit der Rückzahlung des Darlehens im Ernstfall krass überfordert wäre.

Doch auch diese Bürgschaften lassen sich nicht immer als nichtig beweisen. Deshalb ist es umso wichtiger, sich auch als Bürge abzusichern, etwa indem man nur für einen bestimmten Höchstbetrag haftet. In diesen Fällen kann der Gläubiger nur maximal diesen Betrag vom Bürgen verlangen, aber keine darüber hinaus gehenden Gelder. Auch eine zeitliche Befristung einer Bürgschaft ist möglich. Dann kann der Bürge nach Ablauf der Befristung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Viele versuchen die zeitliche Befristung so zu regeln, dass die Bürgschaft nur solange besteht, bis der Hauptschuldner seinen Arbeitsplatz verliert. Doch die wenigsten Banken werden auf eine derartige Befristung eingehen, da gerade bei Verlust des Arbeitsplatzes die Kredite oft nicht mehr zurück gezahlt werden können.

Wer also einmal eine Bürgschaft übernommen hat, der kommt so ohne Weiteres auch nicht mehr aus dieser heraus. Die Bank kann ihn jederzeit in Anspruch nehmen, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr entsprechend nachkommen kann. Man kann nur versuchen, eine Bürgschaft später zu kündigen, weil man selbst einen Kredit aufnehmen will und diesen nicht abtragen und gleichzeitig für einen anderen bürgen kann. Ob die Kreditgeber allerdings auf eine solche Kündigung der Bürgschaft eingehen, bleibt fraglich. In der Regel wird damit auch die Kündigung des Kredits selbst verbunden sein oder die Bank verlangt die Beibringung einer neuen Bürgschaft mit einem Bürgen, der eine mindestens ebenso gute Bonität wie der bisherige Bürge aufweist.
 
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