Freitag, 25. April 2025

Verjährung einer Forderung

Forderungen sind in der Regel Rechnungen, die von Unternehmen ausgestellt wurden. Hier unterscheidet man nicht zwischen Forderungen gegen Unternehmen oder Privatpersonen. Allerdings können auch Privatpersonen offene Forderungen haben, etwa wenn es um die Unterhaltszahlung für Kinder geht oder den Unterhalt, den man von Ex-Partner bekommt.

Grundsätzlich sollte dabei Jedermann auf den schnellen und fristgerechten Ausgleich seiner Forderungen drängen, da diese im Normalfall den eigenen Lebensunterhalt sichern. Denn eine Forderung kann nach einiger Zeit auch verjähren. Die Regelfristen für die Verjährung von Forderungen betragen dabei drei Jahre. Man zählt ab dem Jahr nach Entstehen der Forderung, die Verjährung erfolgt immer zum 31.12. des dritten Jahr nach der Entstehung der Forderung. An einem Beispiel bedeutet das, eine Rechnung vom 16.02.2006 würde am 31.12.2009 verjähren, der Gläubiger hätte kein Anrecht mehr auf Zahlung dieser Rechnung.

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, ist ein effektives Mahnwesen wichtig. Meist erhält man schon bei einer Zahlungserinnerung und den darauf folgenden zweiten und dritten Mahnungen sein Geld. Hilft dies nicht, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, beginnend mit der Ausstellung des Mahnbescheides. Reagiert der Gläubiger auch auf diesen nicht, folgt der Vollstreckungsbescheid, der oftmals auch noch eine Gerichtsverhandlung nach sich zieht. Wird der Schuldner in dieser nun zur Zahlung verurteilt, hält der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel in Händen. Man spricht dann auch von einer titulierten Forderung. Diese Forderungen verjähren dann erst nach 30 Jahren.

Oftmals kann man das Geld, welches einem zusteht, zum Zeitpunkt der Verurteilung nicht eintreiben, weil der Schuldner mittellos ist. Allerdings hat man mit dem Titel die Chance, auch zu einem späteren Zeitpunkt das Geld einzutreiben, etwa wenn der Schuldner einen neuen Job gefunden hat, eine Erbschaft erhalten oder schlicht und ergreifend im Lotto gewonnen hat. Dabei werden derartige Titel nicht nur für Rechnungen von Unternehmen ausgestellt, sondern immer häufiger in Fragen um den Kindesunterhalt. Das heißt aber auch, kann die Schuld erst vollstreckt werden, wenn das Kind schon volljährig ist, so muss es sich selbst damit befassen. Es muss dann selbst einen Gerichtsvollzieher oder ähnliches beauftragen, der das Geld dann eintreibt.

Grundsätzlich ist eine Gerichtsverhandlung zur Titulierung seiner Forderungen also durchaus sinnvoll, da damit die Verjährungsfristen der Forderungen deutlich verlängert werden können. Diese Möglichkeiten sollten dabei jedes Unternehmen und auch jede Privatperson ausschöpfen, um nicht auf den Forderungen sitzen zu bleiben. Zunächst einmal muss man hier zwar die anfallenden Kosten vorstrecken, allerdings kann man diese auch dem Schuldner mit auferlegen.
 
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