Samstag, 3. Mai 2025

Abtretung von Forderungen

Immer wieder hört man ja davon, dass Forderungen abgetreten werden können. Doch was genau ist darunter eigentlich zu verstehen und wie läuft das Ganze eigentlich ab? Im Grunde genommen gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Abtretung von Forderungen, die häufig auch als Zession bezeichnet werden.

So kann eine Abtretung zum Beispiel im Verkauf der Forderung enden. Dies ist meist dann der Fall, wenn der Gläubiger dringend Geld benötigt. In der Regel hat er dann eine Forderung gegenüber einem Schuldner, die allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird. Tritt er diese an einen anderen Gläubiger ab, erhält er den Forderungsbetrag abzüglich einer Gebühr. Diese Gebühr steht dafür, dass der neue Gläubiger, der die Forderung gekauft hat, damit auch das Risiko eines Forderungsausfalls mit gekauft hat. Kann die Forderung nicht eingetrieben werden, so bleibt der neue Gläubiger auf dieser sitzen. Der bisherige Gläubiger hingegen hat zumindest einen Großteil seiner Forderung bekommen und ist so auch gleich zu mehr Liquidität gekommen. Auch wenn er dafür einen Abschlag hin nehmen muss, muss er sich nicht mehr mit Mahnungen und Gerichtsverhandlungen befassen, um die Forderung einzutreiben.

Eine derartige Abtretung von Forderungen wird mittlerweile von vielen Unternehmen angeboten. Man spricht in diesem Fall auch vom Factoring. Unternehmen verkaufen ihre Forderungen an ein Factoring Unternehmen und sorgen so für sofortige Liquidität. Beim Verkauf der Forderung handelt es sich zudem um eine offene Zession, da der Schuldner sofort mitgeteilt bekommt, dass er nun an den neuen Gläubiger zahlen muss.

Eine andere Variante der Abtretung von Forderungen findet sich häufig bei der Kreditaufnahme. Benötigt beispielsweise ein Unternehmen ein Kredit, hat aber weder Immobilien noch sonstige Wertsachen, die als Sicherheit dienen können, werden oft die Forderungen abgetreten. Dabei wird die Bank sich eine Auflistung aller offenen Forderungen geben lassen, um zu prüfen, wie hoch hier das Ausfallrisiko ist. Zudem werden in diesen Fällen meist nicht sämtliche Forderungen abgetreten, sondern nur die gegen Kunden, deren Namen mit einem bestimmten Buchstaben beginnen.

Kann der Darlehensnehmer dann eine Rate nicht zurück zahlen, hat die Bank das Recht, dass die Zahlungen, die von Kunden, deren Forderungen abgetreten wurden, eingehen, einzubehalten. Als Beispiel sei hier eine Forderungsabtretung von Kunden mit den Anfangsbuchstaben A bis M genannt. Zahlt Kunde Meier seine Rechnung, darf die Bank das Geld einbehalten und mit der Ratenzahlung des Unternehmens verrechnen. Zahlt aber Kunde Schulze, steht das Geld dem Unternehmen zu, da diese Forderung nicht abgetreten wurde.
 
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