Donnerstag, 28. März 2024

Forderungen gegen Schuldner eintreiben

Als Unternehmen wird man regelmäßig sämtliche Waren und Dienstleistungen, die man an seine Kunden geliefert hat, auch in Rechnung stellen. Dabei muss man jedoch auch stets darauf achten, dass die Rechnungen fristgerecht und pünktlich ausgeglichen werden, da man nur so selbst überleben kann. Die offenen Forderungen bei den Schuldnern müssen also regelmäßig eingetrieben werden, wofür es verschiedene Möglichkeiten gibt.

Dabei hat jeder Unternehmer zunächst einmal die Möglichkeit, seine Rechnungen anzumahnen. Der übliche Weg sieht eine Zahlungserinnerung vor, die gleich bedeutend mit einer ersten Mahnung ist. Danach folgt die zweite Mahnung, in vielen Fällen auch die dritte Mahnung. Wer dann immer noch nicht bezahlt hat, muss mit weiteren Maßnahmen rechnen. Viele Unternehmen geben den Vorgang dann an ein Inkassounternehmen weiter, welches die Forderungen eintreiben soll. Der Schuldner erhält dann entsprechende Schreiben vom Inkassounternehmen und muss nun auch dementsprechend dessen Kosten mit tragen. Sollte auch hierauf nicht reagiert werden, folgt bald der Mahnbescheid, auf diesen dann der Vollstreckungsbescheid.

Wird nun immer noch nicht reagiert, wird häufig der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung sämtlicher pfändbaren Gegenstände beauftragt. Auch eine Lohnpfändung oder die Sperrung des Kontos des Schuldners kann dabei die Folge sein. Dieser Weg ist für Unternehmen allerdings recht aufwändig und da sie zunächst einmal in Vorleistung treten müssen, auch sehr kostenintensiv. Deshalb wollen sie es oft erst gar nicht soweit kommen lassen und entschließen sich dazu, ihre Forderungen gegen Schuldner sofort beim Entstehen abzutreten. Das heißt, sie arbeiten mit einem Factoring Unternehmen zusammen, an das sie die Forderungen verkaufen.

Das Factoring Unternehmen gleicht die Rechnungen abzüglich einer Gebühr für seine Dienste sofort aus, der Unternehmer selbst hat dadurch sofort Geld und kann so seine eigene Liquidität steigern. Sollte der Kunde nicht zahlen, bekommt der Unternehmer dies nur am Rande mit, etwa wenn die Factoring Firma ihm mitteilt, dass dieser Kunde vorerst nicht mehr zu beliefern ist. Mahnwesen und Eintreibung der Forderungen gegen den Schuldner übernimmt dann immer das Factoring Unternehmen. Auf den Rechnungen des Unternehmers wird auch gleich die Bankverbindung des Factoring Partners eingetragen, sodass das Geld vom Kunden direkt an diese geht.

Alles in allem stellt diese Variante eine kostengünstige Alternative zur eigenen Eintreibung der Forderungen dar und kann zudem für eine stete Liquidität der Unternehmen selbst sorgen. Wer sich also nicht mit dem lästigen Mahnwesen den Kunden gegenüber, Mahnbescheiden und Gerichtsverhandlungen auseinander setzen will, der kann durchaus auf eine seriöse Factoring Firma setzen, die ihm all diese Aufgaben abnimmt.
 
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