Mittwoch, 12. Februar 2025

Bei der Mahnung - welche Frist bis zur Zahlung?

Eine der wichtigsten Aufgaben im Unternehmen besteht darin, regelmäßig Mahnungen zu schreiben. Das heißt, dass die Firmen ihre Forderungen so schnell als möglich eintreiben müssen, da sie ja von der rechtzeitigen Bezahlung ihrer Rechnungen auch abhängig sind. Deshalb sind die Unternehmen mittlerweile dazu übergegangen, mindestens ein- bis zweimal monatlich einen Mahnlauf durchzuführen.

Die erste Mahnung, die häufig noch freundlich als Zahlungserinnerung bezeichnet wird, setzt dabei den Anfang. Sie ist noch äußerst freundlich formuliert und bittet den Kunden, die offene Rechnung doch schnellstens auszugleichen, da er sie sicher nur übersehen hätte. In der Regel wird ihm hier eine Frist von 14 Tagen gesetzt, bis zu der die Rechnung dann bezahlt sein sollte.

Erfolgt die Zahlung nicht binnen des gesteckten Zeitraums, so folgt die zweite Mahnung. Hier wird der Ton schon etwas schärfer und das Unternehmen bittet eindringlicher darum, die Rechnung auszugleichen. Dabei werden meist auch schon Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet, in einigen Fällen werden auch schon rechtliche Schritte angedroht, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Die Frist für die Zahlung beträgt dabei in der Regel nur noch zehn Tage.

Erfolgt auch hierauf kein Zahlungsausgleich, so folgt die dritte Mahnung. Die Verzugszinsen haben sich inzwischen gesteigert, die Mahngebühren in der Regel ebenfalls. Die Frist für die Zahlung bleibt bei zehn Tagen, jedoch stellt die dritte Mahnung häufig auch die letzte außergerichtliche Mahnung dar. Sollte das Unternehmen gar nicht so lange mahnen, so kommt es auch vor, dass die dritte Mahnung schon als Mahnung von einem Inkasso Dienst kommt. In diesen Fällen wird es dann richtig teuer, da auch die Kosten dieses Unternehmens mit angemahnt werden. Auch hier beträgt die Frist für die Zahlung meist etwa zehn Tage.

Grundsätzlich ist es deshalb ratsam, bereits auf die erste Mahnung zu reagieren und den Rechnungsbetrag entsprechend zu bezahlen. Denn andernfalls bekommt man jede Menge Ärger und zusätzliche Kosten kommen ebenfalls auf den Schuldner zu. Um diese zu vermeiden, ist es also wichtig, schon auf die erste Mahnung zu reagieren und nicht bis zum letzten Moment zu warten, etwa wenn schon ein Mahnbescheid ins Haus flattert. Generell gilt nämlich, dass der Schuldner die Kosten tragen muss, die dem Gläubiger durch die Anmahnung seiner Forderungen entstehen.

Dazu gehören die Kosten für einen Inkasso Dienst ebenso wie für die Ausstellung des Mahn- oder Vollstreckungsbescheids. Auch die Mahngebühren und Verzugszinsen muss man generell bezahlen. Zwar haben viele Unternehmen dann Mitleid oder Verständnis oder wie auch immer man es bezeichnen will und geben sich letztlich bereits mit der Zahlung der Rechnung zufrieden. Doch auf dieses Entgegenkommen sollte man nicht unbedingt setzen, denn auch hier kann jedes Unternehmen anders reagieren.
 
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