Freitag, 13. Dezember 2024
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Welche Gebühren müssen Anleger beim Wertpapierdepot einkalkulieren?
Die Anlage in Wertpapiere ist zwar auf der einen Seite oft mit Chancen auf sehr gute Erträge verbunden, auf der anderen Seite muss man jedoch ebenso berücksichtigen, dass einige Gebühren anfallen. Das ist zum Beispiel beim Tagesgeld oder Festgeld nicht der Fall. Bei diesen Anlageformen sind die Erträge zwar oft nicht so hoch wie bei Aktien oder Fonds, aber durch die nicht vorhandenen Gebühren kann es durchaus vorkommen, dass die Rendite beim Festgeld letztendlich kaum geringer als die bei Aktien oder Fonds ist.Alle Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Handel von Wertpapieren anfallen, werden auch etwas verallgemeinernd als Wertpapiergebühren bezeichnet. Zu diesen Gebühren zählen zunächst einmal die Depotgebühren. Damit Anleger Wertpapiere kaufen können, unabhängig von der Art der Wertpapiere, muss ein Depot vorhanden sein. Das kann entweder ein Depot bei der Bank sein oder auch ein Fondsdepot bei einer Investmentgesellschaft, falls man ausschließlich bestimmte Fonds erwerben möchte. Viele Anbieter berechnen für das Führen der Depots eine pauschale Gebühr, die einmal im Jahr in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr wird in der Regel als Depotgebühr bezeichnet.
Die Banken und Broker sind aber natürlich nicht dazu verpflichtet, Depotgebühren zu berechnen. Aufgrund zunehmender Konkurrenz verzichten daher auch viele Anbieter inzwischen darauf, dem Kunden Depotgebühren in Rechnung zu stellen. Daher lohnt es sich bei einem Vergleich, auf die Angebote im Bereich der kostenlosen Depots zu achten. Während die Depotgebühren inzwischen also optional sind, berechnen jede Bank und auch jeder Broker demgegenüber Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die auch als Ordergebühren bezeichnet werden. Die Ordergebühren fallen regelmäßig dann an, wenn der Kunde seiner Bank oder seinem Broker einen Auftrag erteilt, bestimmte Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Die Unterschiede sind bei den Ordergebühren teilweise recht deutlich, sodass ein Vergleich in dieser Hinsicht auf jeden Fall nur von Vorteil für den Anleger sein kann.
Heutzutage kann man zumindest bei den Direktbanken und Brokern davon ausgehen, im Durchschnitt nicht mehr als zehn Euro pro Order zahlen zu müssen. Einige Filialbanken berechnen demgegenüber durchaus noch eine auf dem Gegenwert basierende Ordergebühr, sodass ein Aktienkauf mit einem Gegenwert von beispielsweise 3.000 Euro auch 30 Euro an Ordergebühren „verschlingen“ kann. Eine weitere Wertpapiergebühr kommt ausschließlich beim Kauf von Investmentfonds zum Tragen, nämlich der Ausgabeaufschlag. Diesen berechnen zahlreiche Fondsgesellschaften dann, wenn der Anleger Fondsanteile erwirbt. Es handelt sich hier um eine relativ indirekte Gebühr, da diese sich im Prinzip nur im höheren Kaufpreis zeigt.
Die Banken und Broker sind aber natürlich nicht dazu verpflichtet, Depotgebühren zu berechnen. Aufgrund zunehmender Konkurrenz verzichten daher auch viele Anbieter inzwischen darauf, dem Kunden Depotgebühren in Rechnung zu stellen. Daher lohnt es sich bei einem Vergleich, auf die Angebote im Bereich der kostenlosen Depots zu achten. Während die Depotgebühren inzwischen also optional sind, berechnen jede Bank und auch jeder Broker demgegenüber Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, die auch als Ordergebühren bezeichnet werden. Die Ordergebühren fallen regelmäßig dann an, wenn der Kunde seiner Bank oder seinem Broker einen Auftrag erteilt, bestimmte Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Die Unterschiede sind bei den Ordergebühren teilweise recht deutlich, sodass ein Vergleich in dieser Hinsicht auf jeden Fall nur von Vorteil für den Anleger sein kann.
Heutzutage kann man zumindest bei den Direktbanken und Brokern davon ausgehen, im Durchschnitt nicht mehr als zehn Euro pro Order zahlen zu müssen. Einige Filialbanken berechnen demgegenüber durchaus noch eine auf dem Gegenwert basierende Ordergebühr, sodass ein Aktienkauf mit einem Gegenwert von beispielsweise 3.000 Euro auch 30 Euro an Ordergebühren „verschlingen“ kann. Eine weitere Wertpapiergebühr kommt ausschließlich beim Kauf von Investmentfonds zum Tragen, nämlich der Ausgabeaufschlag. Diesen berechnen zahlreiche Fondsgesellschaften dann, wenn der Anleger Fondsanteile erwirbt. Es handelt sich hier um eine relativ indirekte Gebühr, da diese sich im Prinzip nur im höheren Kaufpreis zeigt.
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