Freitag, 29. März 2024

Strom Kosten von der Steuer absetzen

Grundsätzlich muss ein jeder Bürger Kosten für Strom aufwenden. Doch kann man diese auch steuerlich geltend machen? Hier muss man unterscheiden. Strom Kosten in privaten Haushalten sind private Ausgaben und finden keinerlei steuerliche Berücksichtigung. Kann man jedoch nachweisen, dass ein häusliches Arbeitszimmer genutzt wird, dann ist es möglich, anteilige Strom Kosten steuerlich geltend zu machen.

Allerdings sind die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer alles andere als unkompliziert. Zum Einen kann das häusliche Arbeitszimmer nur noch dann voll steuerlich geltend gemacht werden, wenn hier der Mittelpunkt der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit liegt. Dies ist jedoch regelmäßig nur bei reinen Homeoffice Anbietern oder Telearbeitern der Fall. Alle anderen Personen, die ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, wie etwa Lehrer oder Außendienstler, können maximal 1.250 Euro jährliche Aufwendungen für dieses von der Steuer absetzen.

Dabei muss das häusliche Arbeitszimmer, damit es steuerlich anerkannt wird, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss es räumlich durch eine Tür vom privaten Wohnbereich abgegrenzt sein. Eine kleine Arbeitsecke in einem sonst privat genutzten Zimmer wird dagegen nicht anerkannt. Ebenfalls darf es sich beim Arbeitszimmer nicht um ein Durchgangszimmer handeln. Dieses ist dann gegeben, wenn das Zimmer regelmäßig durchquert werden muss, um andere Wohnbereiche zu erreichen. Ferner muss auch neben dem Arbeitszimmer noch ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen, es ist also nicht möglich, das eigentliche Schlafzimmer einfach in ein häusliches Arbeitszimmer umzufunktionieren.

Sind die notwendigen Bedingungen erfüllt, so kann man auch die für das Arbeitszimmer entstandenen Strom Kosten steuerlich geltend machen. Dabei werden diese anteilig im gleichen Verhältnis wie die Fläche des Arbeitszimmers zur restlichen Wohnung berechnet. Ist es möglich, die Strom Kosten für das Arbeitszimmer direkt und glaubhaft zuzuordnen, so kann auch dies ermöglicht werden.

Sollte es sich bei den Strom Kosten, die man absetzen will, um Strom Kosten für ein reines Büro, eine Betriebsstätte oder ein Lager handeln, so sind regelmäßig die gesamten Kosten für Strom, Wasser, Miete usw. abzusetzen. Denn hier ist keine private Nutzung gegeben, sodass hier die Kosten in voller Höhe abgesetzt werden können.

Gerade im oben beschriebenen Bereich des häuslichen Arbeitszimmers sollte man sich aufgrund der Komplexität des Themas jedoch in jedem Fall den Rat eines Steuerberaters einholen. Denn nur dadurch wird gewährleistet, dass auch steuerlich alles seine Richtigkeit hat. Sollte ein Arbeitnehmer ein Arbeitszimmer hingegen an den Arbeitgeber vermieten, so muss er die hieraus entstehenden Einnahmen auch als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung entsprechend versteuern. Ferner ist hier darauf zu achten, dass die Aufwendungen für das Zimmer dann auch als Werbungskosten wieder abgesetzt werden können.
 
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