Mittwoch, 9. Oktober 2024

Kann man das Studium von der Steuer absetzen?

Diese Frage stellt sich wohl jeder der an Weiterbildung und oder Fortbildung denkt. Für die Bildungsmaßnahme Meisterschule oder Fachstudium, kommen nicht nur die Studiumskosten, sondern unter Umständen auch Fahrtkosten, doppelte Lebensführungskosten usw. eine Vielzahl an Kosten auf denen man bei steuerlicher Nichtbeachtung sitzen bleibt, wenn man es nicht versucht sie steuerlich geltend zu machen.

Wichtig ist eine genaue Aufführung der Kosten, das heißt die Führung eines Fahrtkostenbuches zur Aufschlüsselung des Fahrtkostenzuschusses erleichtert den Überblick der Kosten, denn hier gibt es wieder einen Unterschied. Nimmt man die Kilometer-Pauschale in Anspruch oder lässt man sich den Fahrtkostenpauschbetrag abrechnen. Um hier einen genauen Vergleich zu haben, sollte man sich den Zuschuss ausrechnen können und hier ist ein Fahrtenbuch unerlässlich. Außerdem hat man so gleich die Nachweispflicht für das Finanzamt erfüllt und man kann bei Nachfragen die Kosten durch das Fahrtenbuch belegen.

Die Fahrtkosten sind aber nur ein Bruchteil der Kosten die steuerlich geltend gemacht werden können, natürlich wird bei den steigenden Benzinpreisen dieser Bruchteil immer größer. Leider steigen die Pauschbeträge nicht im gleichen Rahmen wie die Benzinpreise, so das nur ein kleiner Kostenfaktor steuerlich rückvergütet wird.

Ein weiterer Kostenpunkt ist eine evtl. doppelte Lebensführung, darunter fallen Mietkosten und täglicher Unterhalt, sowie Versicherungen die für die Zweitwohnung abgeschlossen werden müssen. Die Mietkosten können in voller Höhe geltend gemacht werden, sofern die Schule soweit entfernt ist, das ein Pendeln für den Studierenden nicht möglich ist. Für den täglichen Unterhalt gibt es wiederum einen Pauschalbetrag dieser deckt grob den Tagesbedarf an Ausgaben für das Essen, leider auch nicht in der Höhe der Preissteigerung der Lebensmittel.

Jedes weiterbildende Studium ist mit Kosten verbunden, darunter laufen Studiumsgebühren, Kosten für Lehrmaterial, Bücher, Materialkosten für die Prüfungstücke usw. Jede dieser Ausgaben, kann steuerlich geltend gemacht werden, weiterhin gibt es Förderwege über das Landratsamt und Bafög.

Was auch wichtig ist für Studierende unter 25 Jahren ist, ist die Möglichkeit und der Anspruch auf den Bezug von Kindergeld. Hier kann der Studierende diesen Betrag zu seinem Lebensunterhalt steuerfrei erhalten, dies gilt jedoch nicht für Studierende die ihr Studium nur Teilzeit betreiben und Vollzeit ihrer Arbeit nachgehen. Durch den Verdienst fällt der Kindergeldanspruch weg.

Alles in allem können fast alle Kosten für die Fortbildungsmaßnahme abgesetzt werden jedoch ist hier ein steuerlicher Beirat wichtig damit auch kein Detail vergessen wird, und man kein Geld an den Staat verschenkt. Studiumskosten müssen im Voraus bezahlt werden und können erst am Jahresende für das abgelaufene Jahr geltend gemacht werden.
 
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