Mittwoch, 9. Oktober 2024

Tipps - was kann ich von der Steuer absetzen?

Es gibt wohl keinen, der gerne Steuern zahlt. Natürlich sieht man ein, dass der Staat für allgemeine Aufgaben Geld von seinen Bürgern braucht, aber jeder ist bestrebt, wo immer möglich, Steuern zu sparen. Das ist ganz legitim und es gibt viele Möglichkeiten, zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurück zu erhalten, in dem man bei der Lohnsteuererklärung darauf achtet, alles anzugeben, was von der Steuer absetzbar ist.

Dazu zählen alle Aufwendungen, die nötig sind, um ein Einkommen zu erzielen. Das fängt mit Kosten für Bewerbungsmappen und Fotos an, geht mit Fahrtkosten von und zur Arbeitsstätte weiter und umfasst auch Ausgaben für Arbeitskleidung, Fachbücher zur Weiterbildung und Kurse zur Qualifizierung. Natürlich muss man sorgfältig alle Quittungen und Rechnungen aufbewahren, um dem Finanzamt am Jahresende die Belege einreichen zu können. Die Regierung hat zwar vor einiger Zeit beschlossen, die Kilometerpauschale erst ab dem 21. Kilometer zu zahlen, aber es ist gut möglich, dass dieses Gesetz wieder gekippt wird. Am besten gibt man weiter bei der Lohnsteuererklärung alle gefahrenen Kilometer zur Arbeit an, damit man von einer eventuellen Gesetzesänderung im Nachhinein profitieren kann.

Wer Geld spendet für die großen Hilfsorganisationen, Parteien, Kirchen und gemeinnützige Vereine, sollte nicht vergessen, sich darüber eine Spendenquittung ausstellen zu lassen. Diese Spenden kann man nämlich Steuer mindernd geltend machen.

Mit einer Steuererstattung kann auch derjenige rechnen, der haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Seit einiger Zeit kann man nämlich bis zu bestimmten Obergrenzen auch die Kosten geltend machen, die man für Handwerker, Putzfrauen oder Tagesmütter aufgewendet hat. Die Arbeiten müssen allerdings direkt am oder im Haus erfolgt sein, damit sie absetzbar sind. Handwerker müssen ihre Rechnungen genau aufschlüsseln und Arbeits- und Materialkosten gesondert ausweisen. Auch akzeptiert das Finanzamt diese Rechnungen nur, wenn sie überwiesen wurden. Barzahlungen können nicht abgesetzt werden.

Nicht wenige Menschen pflegen zu Hause kranke oder alte Angehörige. Dadurch entstehen den Pflegenden hohe Kosten. Um diesen Personenkreis steuerlich zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Bürgern die Möglichkeit gegeben, die finanziellen Mehraufwendungen für diesen Zweck als außerordentliche Belastungen von der Steuer abzusetzen.

Aber auch Sonderbelastungen für den Steuerzahler selbst sollten nicht vergessen werden. Die Kosten für eine neue Sehhilfe, ein Hörgerät oder ein Zahnimplantat sollten also unbedingt mit angegeben werden. Wer chronisch krank ist, hat häufig sehr hohe Ausgaben für die Zuzahlungen zu den nötigen Arzneimitteln zu leisten. Die sollte er bei der Steuererklärung mit angeben.

Es gibt gute Software, die hilft, alle Möglichkeiten der Steuerersparnis auszuschöpfen, und man sollte sich auch überlegen, ob man nicht die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen sollte.
 
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