Samstag, 5. Oktober 2024
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Das Notebook von der Steuer absetzen
Die Anschaffung eines neuen Notebooks ist meist mit höheren Kosten verbunden. Da bietet es sich geradezu an, diese Kosten steuerlich geltend zu machen. Um das zu schaffen, muss man die Kosten des Notebooks bei der jährlichen Steuererklärung als Werbekosten angeben. Grundsätzlich macht eine solche steuerliche Abschreibung nur Sinn, wenn man auch Lohnsteuer zahlt.Das ist dann der Fall, wenn man einen festen Arbeitsplatz hat, oder neben Ausbildung oder Studium gewerblich tätig ist. Auch für Freiberufler oder Gewerbetreibende ist es natürlich möglich ein Notebook abzusetzen. Speziell bei Studenten würde das bedeuten, dass man über den steuerfreien Betrag kommt, ab dem man erst lohnsteuerpflichtig wird. Wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde, macht eine Forderung nach Rückerstattung natürlich keinen Sinn.
In den genannten Fällen besteht also die Möglichkeit, den Anschaffungspreis des Notebooks vollständig abzusetzen. Die Nutzungsdauer des Gerätes wird dabei in der Regel auf drei bis vier Jahre festgesetzt und über diesen Zeitraum wird das Notebook abgeschrieben. Das bedeutet, dass man bei einer vierjährigen Abschreibungsdauer jedes Jahr ein Viertel des Neupreises von der Steuer absetzen kann. Um die Kosten als Werbungskosten geltend machen zu können, muss man nachweisen, dass der Laptop für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit genutzt wird.
Ist man bei einem Arbeitgeber fest angestellt, dann kann der Nachweis über die berufliche Nutzung des Laptops am besten durch eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers erbracht werden. Dieses Schriftstück wird dann einfach an die jährliche Steuererklärung angehängt. Unbedingt notwendig ist diese Erklärung nicht in jedem Fall. Aber es kann auf den Bearbeitungsprozess durchaus hilfreich einwirken.
Arbeitet man als Student oder Auszubildender nebenbei, dann muss man unter Umständen erklären, warum man das Notebook für diese Arbeit braucht. So ist es sicherlich schwer, glaubwürdig nachweisen, dass das Gerät beim Kellnern benötigt wird. Eine Nebentätigkeit als Berater erfordert dagegen schon eher ein Notebook. Hier ist eine gewerbliche Nutzung nachweisbar und das Gerät dadurch steuerlich voll absetzbar.
Es bleibt festzuhalten, dass es durchaus lohnenswert ist, den neuen Laptop steuerlich abzusetzen. Man wird zwar nicht annähernd den Kaufpreis wieder raus bekommen, aber eine attraktive Rückzahlung sollte schon möglich sein. Grundsätzlich wird eine Geltendmachung als gewerbliche Ausgabe eher akzeptiert werden, je höher der Anschaffungspreis des Notebooks war. Das billige Gerät aus dem Discounter wird nur schwierig abzusetzen sein. Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Finanzbeamten könnte aber so manches Problem aus der Welt schaffen.
In den genannten Fällen besteht also die Möglichkeit, den Anschaffungspreis des Notebooks vollständig abzusetzen. Die Nutzungsdauer des Gerätes wird dabei in der Regel auf drei bis vier Jahre festgesetzt und über diesen Zeitraum wird das Notebook abgeschrieben. Das bedeutet, dass man bei einer vierjährigen Abschreibungsdauer jedes Jahr ein Viertel des Neupreises von der Steuer absetzen kann. Um die Kosten als Werbungskosten geltend machen zu können, muss man nachweisen, dass der Laptop für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit genutzt wird.
Ist man bei einem Arbeitgeber fest angestellt, dann kann der Nachweis über die berufliche Nutzung des Laptops am besten durch eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers erbracht werden. Dieses Schriftstück wird dann einfach an die jährliche Steuererklärung angehängt. Unbedingt notwendig ist diese Erklärung nicht in jedem Fall. Aber es kann auf den Bearbeitungsprozess durchaus hilfreich einwirken.
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Es bleibt festzuhalten, dass es durchaus lohnenswert ist, den neuen Laptop steuerlich abzusetzen. Man wird zwar nicht annähernd den Kaufpreis wieder raus bekommen, aber eine attraktive Rückzahlung sollte schon möglich sein. Grundsätzlich wird eine Geltendmachung als gewerbliche Ausgabe eher akzeptiert werden, je höher der Anschaffungspreis des Notebooks war. Das billige Gerät aus dem Discounter wird nur schwierig abzusetzen sein. Ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Finanzbeamten könnte aber so manches Problem aus der Welt schaffen.
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